J. A. Seuffert's Blatter Fur Rechtsanwendung (14) (English, German, Paperback)

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Ce livre historique peut contenir de nombreuses coquilles et du texte manquant. Les acheteurs peuvent generalement telecharger une copie gratuite scannee du livre original (sans les coquilles) aupres de l'editeur. Non reference. Non illustre. 1896 edition. Extrait: ...und Antiquitaten noch durch je to00 Lik. zu entrichten. Kann der Vermiether mit Recht die sofortige Raumung verlangen, wenn bereits die erste Rate nach Ablauf des ersten Vierteljahres nicht bezahlt wird? ) Mit Rucksicht auf den noch zu besprechenden Text des alten Bayr. Landrechts (v, I. 1616), dessen Vorschriften, abgesehen von einer charakteristischen Ausnahme, in das nene Bayr. Laudrecht (v.J. 1756) ubergegangen sind, werden auch die Rechtssuhe abgedruckt, welche der entscheidenden, durch Sperrdruck hervorgehobenen Gesetzesstelle nninittelbar voransgeken. gemeinrechtliche Controversen getrubt ist, wird es entsprechen zu sagen: Unter rechter Zeit ist, und zwar ohne Unterscheidung zwischen Miethen von langerer oder kurzerer Dauer, die Zeit zu verstehen, zu welcher die betreffende Miethzinsrate zu bezahlen ist. Soferne demnach der Miethzins in vierteljahrigen Raten zu entrichten ist, dann ist das ausserordentliche Kundigungsrecht begrundet, wenn nach Ablauf des betreffenden Vierteljahrs der Miethzins nicht bezahlt wird (Beispiel in Note S.209). Mit dieser Antwort durfte auch die Meinung des Gesetzes ausgedruckt sein. Nach allgemein anerkannten Interpretationsregeln, insbesondere nach den Regeln, welche das Lmidrecht selbst uber die Anwendung des gemeinen Rechts aufstellt (Bayr. LR. Thl. I Cap. 2 9-12). ist bei Erklarung des fraglichen Ausdrucks nicht auf das gemeine Recht zuruckzugehen, sondern bei dem Landrecht selbst zu verbleiben, um so mehr als das Landrecht ausreichende hier einschlagige Vorschriften enthalt. Was rechte Zeit sei, bestimmt sich nach Bayr. LR. Thl. IV Cap...."

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Ce livre historique peut contenir de nombreuses coquilles et du texte manquant. Les acheteurs peuvent generalement telecharger une copie gratuite scannee du livre original (sans les coquilles) aupres de l'editeur. Non reference. Non illustre. 1896 edition. Extrait: ...und Antiquitaten noch durch je to00 Lik. zu entrichten. Kann der Vermiether mit Recht die sofortige Raumung verlangen, wenn bereits die erste Rate nach Ablauf des ersten Vierteljahres nicht bezahlt wird? ) Mit Rucksicht auf den noch zu besprechenden Text des alten Bayr. Landrechts (v, I. 1616), dessen Vorschriften, abgesehen von einer charakteristischen Ausnahme, in das nene Bayr. Laudrecht (v.J. 1756) ubergegangen sind, werden auch die Rechtssuhe abgedruckt, welche der entscheidenden, durch Sperrdruck hervorgehobenen Gesetzesstelle nninittelbar voransgeken. gemeinrechtliche Controversen getrubt ist, wird es entsprechen zu sagen: Unter rechter Zeit ist, und zwar ohne Unterscheidung zwischen Miethen von langerer oder kurzerer Dauer, die Zeit zu verstehen, zu welcher die betreffende Miethzinsrate zu bezahlen ist. Soferne demnach der Miethzins in vierteljahrigen Raten zu entrichten ist, dann ist das ausserordentliche Kundigungsrecht begrundet, wenn nach Ablauf des betreffenden Vierteljahrs der Miethzins nicht bezahlt wird (Beispiel in Note S.209). Mit dieser Antwort durfte auch die Meinung des Gesetzes ausgedruckt sein. Nach allgemein anerkannten Interpretationsregeln, insbesondere nach den Regeln, welche das Lmidrecht selbst uber die Anwendung des gemeinen Rechts aufstellt (Bayr. LR. Thl. I Cap. 2 9-12). ist bei Erklarung des fraglichen Ausdrucks nicht auf das gemeine Recht zuruckzugehen, sondern bei dem Landrecht selbst zu verbleiben, um so mehr als das Landrecht ausreichende hier einschlagige Vorschriften enthalt. Was rechte Zeit sei, bestimmt sich nach Bayr. LR. Thl. IV Cap...."

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Product Details

General

Imprint

Rarebooksclub.com

Country of origin

United States

Release date

October 2012

Availability

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First published

October 2012

Authors

,

Dimensions

246 x 189 x 7mm (L x W x T)

Format

Paperback - Trade

Pages

128

ISBN-13

978-1-235-20714-3

Barcode

9781235207143

Languages

value, value

Categories

LSN

1-235-20714-5



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