Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 16 Punkte, Westfalische Wilhelms-Universitat Munster (Institut fur Intern. Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Seminar Mergers And Acquisitions, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die Arbeit hat einen betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt, aber berucksichtigt auch arbeitsrechtliche Fragestellungen im Rahmen der Integrationsmassnahmen., Abstract: Vor dem Hintergrund von Globalisierung und Shareholder Value-Konzepten, zahlen Fusionen und Akquisitionen zu den Standardstrategien vieler Unternehmen, um sich im dynamischen Wettbewerb zu behaupten. Der Intuition der Synergie zum Trotz: Wissenschaftlich empirische Studien belegen, dass Fusionen mittel- und langfristig nahezu durchgangig Verliererspiele sind. Nach einer Untersuchung von 230 europaischen Unternehmensfusionen zwischen 1984 und 1992 sind nur 14 Prozent wertneutrale und lediglich 29 Prozent nachhaltig wertsteigernde Entwicklungen zu erkennen. Den Fusionen zugrunde liegenden unterschiedlichen Erwartungen, konnen jedoch erst nach dem eigentlichen Deal realisiert werden. Untersuchungen uber das Scheitern von Akquisitionen belegen als Ursache vielfach schlechtes Integrationsmanagement. Werden zwei Unternehmen zusammengeschlossen, so fallen dabei massive Beeintrachtigung des operativen Geschafts an, also genau dessen, wovon die beteiligten Unternehmen leben. Die Mitarbeiter und Fuhrungskrafte sind primar mit ihren eigenen Sorgen beschaftigt, Kunden und Zulieferer werden vernachlassigt, Spielzuge von Wettbewerbern zu spat beantwortet, Projekte bleiben liegen, gesetzte Ziele werden nicht weiter verfolgt, Veranderungsinitiativen verpuffen. Der Erfolg eines Zusammenschlusses ist somit erst dann gegeben, wenn der mit dem Projekt verbundene Integrationsprozess ein homogenes, optimiertes und wettbewerbsoptimales Unternehmen am Markt geschaffen hat und dabei die versprochenen Synergieziel