Dieses historische Buch kann zahlreiche Tippfehler und fehlende Textpassagen aufweisen. Kaufer konnen in der Regel eine kostenlose eingescannte Kopie des originalen Buches vom Verleger herunterladen (ohne Tippfehler). Ohne Indizes. Nicht dargestellt. 1899 edition. Auszug: ...namentlich auf kraftigerem Boden, sowie rasche Aufforstung der Kahlflachen mit sicheren, wenn auch anscheinend teueren Kulturmethoden an allen gefahrdeten Oertlichkeiten. Als Vertilgungsmassregeln kommen: Ausrupfen, Abschneiden, Kopfen, Abhieb, Uebererden, Ausroden: c. in Betracht. Z 29. Schutz gegen Elementarereigmsse. Als solche schadliche Ereignisse, welche im Wald oft ungemeinen Schaden anrichten, sind zu nennen: Sturm, Schnee, Frost und Hitze. Der Sturm tritt entweder in Form heftiger Luftbewegung auf grosseren Gebieten gleichmassig oder in jener von Wirbelwinden ortlich beschrankt, oft nur in Bahnen von 20--50 m Breite, auf. Wahrend erstere in Deutschland mit sehr geringen Ausnahmen aus, 8V oder A kommen, konnen letztere aus allen Richtungen auftreten. Die Sturme sind am verhangnisvollsten, wenn der Boden durch vorausgegangene Regengusse aufgeweicht ist und die Wurzeln nur geringen Halt haben. Die Stamme werden durch die Gewalt des Windes bald ganz geworfen (Windwurf), bald in verschiedener Hohe uber dem Boden gebrochen (Windbruch); letztere Form ist wegen der Entwertung des Holzes die gefurchtetste. Je nach der Jntensitat unterscheidet man: Einzel-, Nester-, Gassen-und Massen-Bruch (oder-Wurf). Ein Schutz gegen Sturmgefahr ist nur innerhalb beschrankter Grenzen moglich, da die verheerenden Orkane aller menschlichen Kunst spotten. Die Vorsichtsmassregeln sind teils solche, welche die Be- stande sturmfester zu machen suchen (Mischung flachwurzelnder mit tiefwurzelnden Holzarten und kraftige Durchforstung, um eine allseitige gute Entwicklung d