Dieser Inhalt ist eine Zusammensetzung von Artikeln aus der frei verfugbaren Wikipedia-Enzyklopadie. Seiten: 160. Nicht dargestellt. Kapitel: Bodendenkmal, Denkmalschutz, Denkmalschutzgesetz, Raubgrabung, Denkmalliste, Denkmalschutzgesetz Berlin, Sondenganger, Thuringer Denkmalschutzgesetz, Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein, Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz, Statutory List of Buildings of Special Architectural or Historic Interest, Denkmalbehorde, Bayerische Denkmalliste, Verursacherprinzip, Gesamtanlage, Grabungsgenehmigung, Gesetz zum Schutz der Kultur- und Naturguter, Archivgesetz, Konvention von Granada, Denkmalliste des Landes Rheinland-Pfalz, Bundesgesetz uber den Natur- und Heimatschutz, . Auszug: Denkmalschutz dient dem Schutz von Kultur- und Naturdenkmalen. Sein Ziel ist es, dafur zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfalscht, beschadigt, beeintrachtigt oder zerstort und dass Kulturguter und Naturerbe dauerhaft gesichert werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen fur den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt. Denkmalschutz ist auch Kulturgutschutz. Arbeiten, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind, bezeichnet man als Denkmalpflege. Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmale dauerhaft zu erhalten. Dem kulturellen Erbe einer Gesellschaft kann die Funktion zukommen, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse uber die Geschichte der Gesellschaft zu informieren und somit ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten. Denkmalschutz kann auch als Bestandteil der Erhaltung von Lebensqualitat betrachtet werden. Basis des Denkmalschutzes ist die Denkmalliste, in der alle geschutzten Denkmale verzeichnet sind. Seit Urzeiten existieren Bauwerke, die aufgrund ihres asthetischen Reizes oder ihrer imposanten Dimensionen auch massive historische Gefahrdungen durch Eroberungen, Anderung der herrschenden Religion etc. uberda..