Abfindungsanspruch nach 1a KSchG - Voraussetzung, Anwendungsbereich, Rechtscharakter und praktische Probleme (German, Paperback)


Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Hellweg-Sauerland GmbH, Veranstaltung: Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Vorschrift des 1a wurde vom Gesetzgeber im Zusammenhang mit dem Ar-beitsmarktreformgesetz vom 24.12.2003 in das Kundigungsschutzgesetz eingefugt und lautet wie folgt: 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kundigung (1) Kundigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhaltnis durch die Kundigung nicht aufgelost ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kundigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kundigungserklarung voraus, dass die Kundigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestutzt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klage-frist die Abfindung beanspruchen kann. (2) Die Hohe der Abfindung betragt 0,5 Monatsverdienste fur jedes Jahr des Be-stehens des Arbeitsverhaltnisses. 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhaltnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden. Sie ist bzw. war eine der wenigen Neuerungen und trat zum 01.01.2004 in Kraft. Grund der Einfuhrung sollte eine einfach zu handhabende Regelung und moderne und unburokratische Alternative zum Kundigungsschutzgesetz sein, da vor allem die Kundigungsschutzprozesse haufig zu ahnlichen Ergebnissen kamen. Der Gesetzgeber bietet dem AN hiermit eine Wahl zwischen Abfindungs- und Bestandsschutz. Aus AG-Sicht bietet 1a KSchG die Moglichkeit, dem AN eine nach 1a Abs.2 KSchG zu berechnende Abfindung im Rahmen einer betriebsbe-dingten Kundigung an, sofern dieser im Bezug auf die Kundigung keine Klage erhebt. Diese Arbeit soll einen genaueren Einblick uber den Abfindungsanspruch nach

R250
List Price R252

Or split into 4x interest-free payments of 25% on orders over R50
Learn more

Discovery Miles2500
Delivery AdviceOut of stock

Toggle WishListAdd to wish list
Review this Item

Product Description

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Hellweg-Sauerland GmbH, Veranstaltung: Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Vorschrift des 1a wurde vom Gesetzgeber im Zusammenhang mit dem Ar-beitsmarktreformgesetz vom 24.12.2003 in das Kundigungsschutzgesetz eingefugt und lautet wie folgt: 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kundigung (1) Kundigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhaltnis durch die Kundigung nicht aufgelost ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kundigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kundigungserklarung voraus, dass die Kundigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestutzt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klage-frist die Abfindung beanspruchen kann. (2) Die Hohe der Abfindung betragt 0,5 Monatsverdienste fur jedes Jahr des Be-stehens des Arbeitsverhaltnisses. 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhaltnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden. Sie ist bzw. war eine der wenigen Neuerungen und trat zum 01.01.2004 in Kraft. Grund der Einfuhrung sollte eine einfach zu handhabende Regelung und moderne und unburokratische Alternative zum Kundigungsschutzgesetz sein, da vor allem die Kundigungsschutzprozesse haufig zu ahnlichen Ergebnissen kamen. Der Gesetzgeber bietet dem AN hiermit eine Wahl zwischen Abfindungs- und Bestandsschutz. Aus AG-Sicht bietet 1a KSchG die Moglichkeit, dem AN eine nach 1a Abs.2 KSchG zu berechnende Abfindung im Rahmen einer betriebsbe-dingten Kundigung an, sofern dieser im Bezug auf die Kundigung keine Klage erhebt. Diese Arbeit soll einen genaueren Einblick uber den Abfindungsanspruch nach

Customer Reviews

No reviews or ratings yet - be the first to create one!

Product Details

General

Imprint

Grin Publishing

Country of origin

Germany

Release date

June 2009

Availability

Supplier out of stock. If you add this item to your wish list we will let you know when it becomes available.

First published

October 2013

Authors

Dimensions

216 x 140 x 2mm (L x W x T)

Format

Paperback - Trade

Pages

24

ISBN-13

978-3-640-35527-3

Barcode

9783640355273

Languages

value

Categories

LSN

3-640-35527-X



Trending On Loot