Unterbringungsahnliche Massnahmen im Betreuungsrecht (German, Paperback)


Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Padagogik - Heilpadagogik, Sonderpadagogik, Note: 1, Katholische Fachschule fur Sozialpadagogik Gengenbach, Sprache: Deutsch, Abstract: Damit in die Rechte eines Menschen eingegriffen werden darf, sind schwerwiegende Grunde darzulegen. Im GG Art.1 Abs.1 heisst es: Die Wurde des Menschen ist unantastbar." Mit diesen Grundgesetz soll jedem Menschen die Wahrung der Menschenwurde gewahrleistet werden, unabhangig vom psychische Zustand eines Menschen. Im Falle eines Betreuten in einem z.B. Altersheim fur Dementiell erkrankte Menschen, mussen der Betreuer und das Pflegepersonal die Wurde des Menschen" wahren. Sie mussen Acht geben, dass unterbringungsahnliche Massnahmen nicht gegen das Grundgesetz Art.1 Abs.1 verstossen. Im Art. 2 Abs. 1 GG ist festgehalten: Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Personlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt." Dieser Artikel besagt, dass auch z.B. demenz erkrankte Menschen ihre Personlichkeit und Krankheit frei ausleben konnen. Tritt aber eine akute Selbstgefahrdung oder eine Gefahrdung der Rechte Dritter ein, erlauben bestimmte Gesetze, wie Art.104 GG freiheitsentziehende Massnahmen. Dort steht: "Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines formlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschrankt werden. Festgehaltene Personen durfen weder seelisch noch korperlich misshandelt werden." (Art. 104 Abs. 1 GG) In 239 Abs. 1 StGB steht: Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Der Tatbestand einer Freiheitsberaubung nach 239 Abs. 1 StGB tritt ein, wenn die Freizugigkeit (Art. 11 GG) eines Menschen ohne Grund eingeschrankt wird." ( Borutta, M.: Fixierung in der Altenpflegepraxis, Alternativen kennen - Selbstbestimmungsrecht achten, S. 17.) Im Falle einer nicht genehmigten Fixierung, wo keine akute Selbstgefahrdung oder die

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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Padagogik - Heilpadagogik, Sonderpadagogik, Note: 1, Katholische Fachschule fur Sozialpadagogik Gengenbach, Sprache: Deutsch, Abstract: Damit in die Rechte eines Menschen eingegriffen werden darf, sind schwerwiegende Grunde darzulegen. Im GG Art.1 Abs.1 heisst es: Die Wurde des Menschen ist unantastbar." Mit diesen Grundgesetz soll jedem Menschen die Wahrung der Menschenwurde gewahrleistet werden, unabhangig vom psychische Zustand eines Menschen. Im Falle eines Betreuten in einem z.B. Altersheim fur Dementiell erkrankte Menschen, mussen der Betreuer und das Pflegepersonal die Wurde des Menschen" wahren. Sie mussen Acht geben, dass unterbringungsahnliche Massnahmen nicht gegen das Grundgesetz Art.1 Abs.1 verstossen. Im Art. 2 Abs. 1 GG ist festgehalten: Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Personlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt." Dieser Artikel besagt, dass auch z.B. demenz erkrankte Menschen ihre Personlichkeit und Krankheit frei ausleben konnen. Tritt aber eine akute Selbstgefahrdung oder eine Gefahrdung der Rechte Dritter ein, erlauben bestimmte Gesetze, wie Art.104 GG freiheitsentziehende Massnahmen. Dort steht: "Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines formlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschrankt werden. Festgehaltene Personen durfen weder seelisch noch korperlich misshandelt werden." (Art. 104 Abs. 1 GG) In 239 Abs. 1 StGB steht: Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Der Tatbestand einer Freiheitsberaubung nach 239 Abs. 1 StGB tritt ein, wenn die Freizugigkeit (Art. 11 GG) eines Menschen ohne Grund eingeschrankt wird." ( Borutta, M.: Fixierung in der Altenpflegepraxis, Alternativen kennen - Selbstbestimmungsrecht achten, S. 17.) Im Falle einer nicht genehmigten Fixierung, wo keine akute Selbstgefahrdung oder die

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Product Details

General

Imprint

Grin Publishing

Country of origin

Germany

Release date

November 2009

Availability

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First published

October 2013

Authors

Dimensions

216 x 140 x 1mm (L x W x T)

Format

Paperback - Trade

Pages

20

ISBN-13

978-3-640-46002-1

Barcode

9783640460021

Languages

value

Categories

LSN

3-640-46002-2



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