Das historische Buch konnen zahlreiche Rechtschreibfehler, fehlende Texte, Bilder, oder einen Index. Kaufer konnen eine kostenlose gescannte Kopie des Originals (ohne Tippfehler) durch den Verlag. 1880. Nicht dargestellt. Auszug: ... m den Begriff des Gottesurtheils klar zu machen, DEGREESsollen zunachst seine Unterschiede von anderen nahe .>" verwandten Erscheinungen festgestellt und dann die Merkmale angegeben werden, welche nach dem richtig verstandenen Sprachgebrauche der Quellen wesentlich zu jenem Begriffe gehoren. Was zunachst die Namen juaioium vsi, DEGREESuaioium aiviuruu, Gottesurtheil oder Ordal betrifft, so soll im Folgenden der verschiedene Sinn erortert werden, in welchem DEGREESjuaioiuiu vsi" von den altesten Quellen, deren Sprachgebrauch der massgebende fur die spater n ist, angewendet wird. Bezuglich des Wortes Ordal" genugt hier die Bemerkung, dass es die angelsachsische Form fur unser hochdeutsches Urtheil" ist*). Geht man von der vorlaufig noch ganz vagen Vorstellung aus: die Gottesurtheile sind Erscheinungen, in welchen *) Iakob Gnmm, Deutsche Rcchtsalterthumer, II. Ausgabe, Gottingen 1854. S. 908. Vergl. Gruppen ob8eivatioue8 isnim et autiguitat>um rouiai a 'um st sseiluauarum 1751. ob-. IV, p. Felix Dohn. Bausteine. II. eine den Menschen unergrundliche Frage durch Eingreifen der Gottheit enthullt wird, so erhellt sofort die Verwandtschaft der Ordale mit zwei andern Instituten: den Orakeln und Auspicien. -- Man hat den Unterschied von Orakel und Ordal darin sehen wollen, dass jenes das Kunftige, dieses das Geschehene oder auch das gegenwartig Rechtmassige erforsche. (Rogge Gerichtswesen der Germanen, Halle 1820. S. 196. Iakob Grimm deutsche Rechtsalterthumer, S. 909.) Allein dies ist nicht richtig; denn wenn auch das Ordal nie auf die Erforschung des Kunftigen, so kann doch das Orakel auf Erfor