"Freitod als legitimer Akt individueller Selbstbestimmung? Oder - Gestattet oder verbietet das Prinzip der Menschenwurde bzw. andere Konzepte (jegliche) Selbsttoetung?: Fur und Wider das Recht, den Zeitpunkt des eigenen Ablebens selbst zu bestimmen (German, Paperback)


Essay aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Asthetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Technische Universitat Dresden, 36 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die vorliegende Arbeit ist eine uberarbeitete Version eines an der TU Dresden am 29. Marz 2006 im Rahmen des Seminars Philosophische Grundlagenprobleme der Padagogik" eingereichten Aufsatzes. (Anm. d. Red.: Note des eingereichten Aufsatzes war 1,0), Abstract: Es gibt, so scheint es, keine Grundrechteerklarung, die ein Recht auf Selbsttotung ausdrucklich festschreibt. Sehr wohl kennen zahlreiche Verfassungen und (Menschenrechts-)Erklarungen ein Recht auf Leben, welches z. T. sogar unverausserlich ist. Doch auf eigenbestimmten Umgang mit diesem Leben scheint es kein (absolutes) Recht zu geben. Oftmals sollen Freiheitsrechte diesen zwar ermoglichen, allerdings schranken andere Rechte jene in der Regel - teils weniger, teils mehr - ein. Und so scheint es, als durfe es - dem Schutz des Lebens als Ideal nachheischend - keinen Mord geben, auch dann nicht, wenn dieser an sich selbst verubt wurde. Daher stellt sich die Frage, ob der Mensch, dem doch so gar viele, unverausserliche Naturrechte" zugebilligt werden, wenn er schon nicht (oder zumindest ausserst eingeschrankt) uber den Zeitpunkt des Beginnens seines Lebens entscheiden darf, nicht wenigstens berechtigt sein sollte, uber das Ende dieses ihm eigenen Lebens zu verfugen, sofern ihm dies moglich ist (er also nicht durch fremde Gewalt ohne seinen Willen aus dem Leben gerissen wird). Die Wurde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schutzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt," heisst es im GG (Art. 1, Abs. 1). Ist es nicht so, dass die Wurde des Menschen angegriffen wird, wenn dessen Suizidentscheidung bzw. -handlung unterbunden werden soll und damit seine Mundigkeit in Frage gestellt wird? Denn die Annahme, ein psychisch gesunder Mensch nehme sich nicht das Leben, man musse also zumindest z

R883
List Price R912

Or split into 4x interest-free payments of 25% on orders over R50
Learn more

Discovery Miles8830
Mobicred@R83pm x 12* Mobicred Info
Free Delivery
Delivery AdviceShips in 10 - 15 working days


Toggle WishListAdd to wish list
Review this Item

Product Description

Essay aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Asthetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Technische Universitat Dresden, 36 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die vorliegende Arbeit ist eine uberarbeitete Version eines an der TU Dresden am 29. Marz 2006 im Rahmen des Seminars Philosophische Grundlagenprobleme der Padagogik" eingereichten Aufsatzes. (Anm. d. Red.: Note des eingereichten Aufsatzes war 1,0), Abstract: Es gibt, so scheint es, keine Grundrechteerklarung, die ein Recht auf Selbsttotung ausdrucklich festschreibt. Sehr wohl kennen zahlreiche Verfassungen und (Menschenrechts-)Erklarungen ein Recht auf Leben, welches z. T. sogar unverausserlich ist. Doch auf eigenbestimmten Umgang mit diesem Leben scheint es kein (absolutes) Recht zu geben. Oftmals sollen Freiheitsrechte diesen zwar ermoglichen, allerdings schranken andere Rechte jene in der Regel - teils weniger, teils mehr - ein. Und so scheint es, als durfe es - dem Schutz des Lebens als Ideal nachheischend - keinen Mord geben, auch dann nicht, wenn dieser an sich selbst verubt wurde. Daher stellt sich die Frage, ob der Mensch, dem doch so gar viele, unverausserliche Naturrechte" zugebilligt werden, wenn er schon nicht (oder zumindest ausserst eingeschrankt) uber den Zeitpunkt des Beginnens seines Lebens entscheiden darf, nicht wenigstens berechtigt sein sollte, uber das Ende dieses ihm eigenen Lebens zu verfugen, sofern ihm dies moglich ist (er also nicht durch fremde Gewalt ohne seinen Willen aus dem Leben gerissen wird). Die Wurde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schutzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt," heisst es im GG (Art. 1, Abs. 1). Ist es nicht so, dass die Wurde des Menschen angegriffen wird, wenn dessen Suizidentscheidung bzw. -handlung unterbunden werden soll und damit seine Mundigkeit in Frage gestellt wird? Denn die Annahme, ein psychisch gesunder Mensch nehme sich nicht das Leben, man musse also zumindest z

Customer Reviews

No reviews or ratings yet - be the first to create one!

Product Details

General

Imprint

Grin Verlag

Country of origin

Germany

Release date

March 2008

Availability

Expected to ship within 10 - 15 working days

First published

August 2013

Authors

Dimensions

210 x 148 x 3mm (L x W x T)

Format

Paperback - Trade

Pages

56

ISBN-13

978-3-638-92058-2

Barcode

9783638920582

Languages

value

Categories

LSN

3-638-92058-5



Trending On Loot