Zur Geschichte, Statistik Und Regelung Der Prostitution; Social-Medicinische Studien in Ihrer Praktischen Behandlung Und Anwendung Auf Wien Und Andere Grossstadte (Paperback)

,
1865. .: ... haftet. Jede Inhaftirte wird dem Sittenbureau vorgestellt und ihr Verhor sogleich vorgenommen. Verheiratete Frauen und Madchen aus anstandigen Familien werden sogleich entlassen, sind Vernehmungen nothig, so werden diese spater eingeleitet. Man ersieht aus diesen Vorgangen, dass man in Frankreich keine Kosten scheut, um den Anforderungen, welche die Gesellschaft zur Wahrung der Moralitat und ihres Gesundheitswohles stellt, moglichst gerecht zu werden. 12. Will die Polizei in Wien die Einschreibung der offentlichen Madchen einfuhren und somit die gewerbsmassige Unzucht toleriren, so kann sie dies nicht eigenmachtig unternehmen, sondern sie muss vorerst die gesetzliche Aufhebung des ersten Absatzes des 509 des allgemeinen osterr. Strafgesetzes, welcher nur die Bestrafung (aber nicht die Duldung) der gewerbsmassigen Unzucht der Ortspolizei uberlasst, erwirken. So lange sie dies nicht veranlasst, kann die Polizei die Duldung der gewerbsmassigen Unzucht uberhaupt gar nicht aussprechen. Der erste Absatz des 509 involvirt, wie bereits erwahnt, ausserdem noch wegen seiner unbestimmten Fassung eine sehr bedenkliohe Tragweite, weil er das Strafausmass nicht pracisirt und somit die Bestrafung der Prostituirten ganz dem Ermessen der Ortspolizei zu uberantworten scheint. Es konnte sich daher ereignen, dass unter dieser Pramisse ein Individuum, welches nur einfach gewerbsmassige Unzucht getrieben, schwerer bestraft wird, als eine Andere, welche sich unter erschwerenden Umstanden, wie sie der zweite Absatz des 509 anfuhrt, hingegeben hat. Die Bestrafung der Prostituirten sollte wie die aller ubrigen Staatsangehorigen nicht durch die Polizei als einer Administrativbehorde, sondern durch die Justizbehorde erfolgen. Gegenwartig soll, wenn wir recht informirt sind, die Polizei die Acten d...

R518

Or split into 4x interest-free payments of 25% on orders over R50
Learn more

Discovery Miles5180
Free Delivery
Delivery AdviceOut of stock

Toggle WishListAdd to wish list
Review this Item

Product Description

1865. .: ... haftet. Jede Inhaftirte wird dem Sittenbureau vorgestellt und ihr Verhor sogleich vorgenommen. Verheiratete Frauen und Madchen aus anstandigen Familien werden sogleich entlassen, sind Vernehmungen nothig, so werden diese spater eingeleitet. Man ersieht aus diesen Vorgangen, dass man in Frankreich keine Kosten scheut, um den Anforderungen, welche die Gesellschaft zur Wahrung der Moralitat und ihres Gesundheitswohles stellt, moglichst gerecht zu werden. 12. Will die Polizei in Wien die Einschreibung der offentlichen Madchen einfuhren und somit die gewerbsmassige Unzucht toleriren, so kann sie dies nicht eigenmachtig unternehmen, sondern sie muss vorerst die gesetzliche Aufhebung des ersten Absatzes des 509 des allgemeinen osterr. Strafgesetzes, welcher nur die Bestrafung (aber nicht die Duldung) der gewerbsmassigen Unzucht der Ortspolizei uberlasst, erwirken. So lange sie dies nicht veranlasst, kann die Polizei die Duldung der gewerbsmassigen Unzucht uberhaupt gar nicht aussprechen. Der erste Absatz des 509 involvirt, wie bereits erwahnt, ausserdem noch wegen seiner unbestimmten Fassung eine sehr bedenkliohe Tragweite, weil er das Strafausmass nicht pracisirt und somit die Bestrafung der Prostituirten ganz dem Ermessen der Ortspolizei zu uberantworten scheint. Es konnte sich daher ereignen, dass unter dieser Pramisse ein Individuum, welches nur einfach gewerbsmassige Unzucht getrieben, schwerer bestraft wird, als eine Andere, welche sich unter erschwerenden Umstanden, wie sie der zweite Absatz des 509 anfuhrt, hingegeben hat. Die Bestrafung der Prostituirten sollte wie die aller ubrigen Staatsangehorigen nicht durch die Polizei als einer Administrativbehorde, sondern durch die Justizbehorde erfolgen. Gegenwartig soll, wenn wir recht informirt sind, die Polizei die Acten d...

Customer Reviews

No reviews or ratings yet - be the first to create one!

Product Details

General

Imprint

General Books LLC

Country of origin

United States

Release date

2012

Availability

Supplier out of stock. If you add this item to your wish list we will let you know when it becomes available.

First published

2012

Authors

,

Dimensions

246 x 189 x 4mm (L x W x T)

Format

Paperback - Trade

Pages

80

ISBN-13

978-1-235-00773-6

Barcode

9781235007736

Categories

LSN

1-235-00773-1



Trending On Loot