Dieses historische Buch kann zahlreiche Tippfehler und fehlende Textpassagen aufweisen. Kaufer konnen in der Regel eine kostenlose eingescannte Kopie des originalen Buches vom Verleger herunterladen (ohne Tippfehler). Ohne Indizes. Nicht dargestellt. 1832 edition. Auszug: ...Kriegsschiffe des Sultans gegen einen mit den u?. Christen von PtolemaiS befreundeten Fursten ausgesandt wer, den, so ist es denselben nicht verstattet, in einen der christlichen Hafen, welch- in diesem Vertrage begriffen sind, ein, zulaufen und daselbst Lebensmittel einzunehmen; so aber der Furst, gegen welchen die Kriegsschiffe des Sultans feindselig verfahren sollen, nicht mit den Christen verbundet ist, so sieht es den Schiffen frey, in jenen Hafen mit ihren Bedurfnissen sich zu versehen. Wenn dagegen die Kriegsschiffe des Sultans an den christlichen Kusten Beschadigung erleiden, so darf es, ihre Bestimmung mag gegen -in den Behorden von Pto, lemais befreundetes oder nicht befreundetes Land gerichtet seyn, der Mannschaft nichj gewehrt werden, in den christli- che- Hafen die nothigen Ausbesserungen zu bewirken und mit Lebensmitteln sich zu versehen, um entweder nach den Landern des Islam zuruckzukehren oder ihre Fahrt nach dem Orte ihrer Bestimmung fortzusetzen. 8- Sollte ein franli, scher oder anderer Konig von der Seite des Meers -inen kriegerischen Anfall wider die Lander des Sultans und sei, nes Sohns, welche in diesem Verirage begriffen sind, beab, sichtigen, so liegt -S dem christlichen Statthalter zu Ptole- mais und den Meistern der Orden ob, den Sultan davon zwey Monate vor der Ausfuhrung eines solchen Angriffs zu benachrichtigen. Sollten aber von der Landseite die Tata, ren oder ein anderes Volk in Syrien einbrechen wollen, so ist von demjenigen Theile, welcher zuerst davon Kunde er, halt, dem andern zu rechter Zeit Nachricht davon zu geben, und so dem muselmannischen Heere es...