Das historische Buch konnen zahlreiche Rechtschreibfehler, fehlende Texte, Bilder, oder einen Index. Kaufer konnen eine kostenlose gescannte Kopie des Originals (ohne Tippfehler) durch den Verlag. 1792. Nicht dargestellt. Auszug: ... wodurch man im Stande isl es thun oder lassen zu konnen. Wenn z. B. der Regent des Staats einem seiner Untergebenen etwas zu bewerkstelligen gebote, so kann dieser aus dem blossen Gebotenseyn nicht abnehmen und schliessen, dass auch dasienige alles in seiner Macht stehe und vorhanden sey, durch dessen Anwendung das Gebot erst erfullt werden kann; sondern das ergangene Gebot ist nur insoferne fur den Untergebenen giltig und verbindend, als derselbe schon im Besitz der Mittel ist, durch deren Anwendung es erfullt werden kann. Von dieser Unentbehrlichkeit des Duseyns der Bedingungen zur Giltigkeit eines Gebots fur unfern Willen findet auch selbst bey den Gesetzen s priori und bey den unmittelbaren Porschriften der praktischen Vernunft keine Ausnahme statt. Was sie soll besohlen haben, das muss von uns gewollt werden konnen, das muss die Summe von Kraften nich ubersteigen, die wir besitzen, und darzu mussen die Mittel schon vorhanden seyn, wodurch wir es wirklich zu machen im Stande sind. Daraus, dass etwas zu leisten mir moglich ist, kann ich nur allererst abnehmen, dass es die Vernunft wirklich befehle; und eine Bestimmung meines Willens zu etwas, das meine gcsammten Krafte ubersteigt, oder vermoge der Bestimmungen, Mit welchen ich wirklich bin, unmoglich ist, kann durch uS nicht von der Vernunft herruhren, sondern ist viel, mehr fur ein Produkt derSchwarmerey zuhalten.), ., ., St Sobald es ausgemacht ist, dass etwas wirk In der Kantischen Moral-Theologie wird uber auf eine entgegengesetzte Art angenommen und ge- schlsssen, lich ein Gebot fur uns sey, sobald ist es auch gewiss, dass da