Dieser Inhalt ist eine Zusammensetzung von Artikeln aus der frei verfugbaren Wikipedia-Enzyklopadie. Seiten: 57. Nicht dargestellt. Kapitel: Europaische Wirtschafts- und Wahrungsunion, Griechische Finanzkrise, Staatsschuldenkrise im Euroraum, Eurozone, EU-Konvergenzkriterien, Wechselkursmechanismus II, Stabilitats- und Wachstumspakt, Nichtbeistands-Klausel, Wahrungsunion-Finanzstabilitatsgesetz, Euro-Gruppe, Gesetz zur Ubernahme von Gewahrleistungen im Rahmen eines europaischen Stabilisierungsmechanismus, Notenbankfahigkeit, Euro-Plus-Pakt, Leitkurs, Europaische Zahlungsunion, Europaisches Wahrungsabkommen. Auszug: Als Europaische Wirtschafts- und Wahrungsunion (EWWU, verkurzt auch Europaische Wahrungsunion, EWU) werden die wirtschafts- und wahrungspolitischen Regelungen der Europaischen Union bezeichnet. Das Projekt, in der EU eine Wahrungsunion mit einer harmonisierten Wirtschaftspolitik einzurichten, wurde 1990 mit einem Drei-Stufen-Plan eingeleitet und 1999 verwirklicht. Allerdings nehmen derzeit nur 17 der 27 EU-Mitgliedstaaten an der letzten Stufe der EWWU teil. Sie verwenden den Euro als Zahlungsmittel und koordinieren ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik im Rahmen der Euro-Gruppe. Diese Landergruppe, die den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel verwendet, wird auch als Eurozone bezeichnet. Die ubrigen Mitgliedstaaten der EU haben den Euro noch nicht eingefuhrt und beabsichtigen dies teilweise auch nicht. Dennoch nehmen sie insofern an der EWWU teil, als sie bestimmte grundsatzliche Vorschriften, etwa die Unabhangigkeit ihrer nationalen Zentralbanken, umsetzen mussten und bestimmte Bereiche ihrer Wirtschafts- und Wahrungspolitik mit den ubrigen EU-Staaten abstimmen. Die Mitgliedstaaten, die an der dritten Stufe der EWWU teilnehmen, haben ihre geldpolitische Kompetenz auf das Europaische System der Zentralbanken (ESZB) ubertragen. Diesem gehoren alle Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten an, wobei aber bei entscheidenden Fragen nur die Zentralbanken der Mitg...