Das historische Buch konnen zahlreiche Rechtschreibfehler, fehlende Texte, Bilder, oder einen Index. Kaufer konnen eine kostenlose gescannte Kopie des Originals (ohne Tippfehler) durch den Verlag. 1903. Nicht dargestellt. Auszug: ... V, Die Bestimmtheit der Hypothekenschuld. Bon vr. Friedrich Perls, Gerichtsassessor in Breslau, III VI, Die Abnahmepflicht des Kaufers, Unter Berucksichtigung der Abnahme- Pflicht des Werkbestellers besprochen von Professor Dr. Ernst Jaeob, in Munster W VII. Uever den Begriff des Eigenthums, Von Professor vr. Schloss mann in Kiel..' M VIII, Die Cession rechtshangiger Klageanspruche. Bon Landgerichtsrath a, T, Lippmann in Leipzig VI I. C. 6. Mohr (Paul Siebeck) in Tubingen und Leipzig. System oes Deutschen Burgerlichen Rechts. Bon Di earl Crome, ord, Professor an der Universitat Bonn. Erster Band: Ginleitung und Allgemeiner Teil. 8." Mit Quellen. und Sachregister. M. 11.50, gebunden M. 13.75. Zweiter Band-Recht der Schuldverhaltnisse. 8. 1902. M, 21.25, gebunden M. 23.75. Der vorliegende II. Band des Crome'sehen Werkes behandelt ausfuhrlicher, als dies bisher von irgend einer Seite geschehen, das Recht der SchuldverhSltnisse Wie der I. Band, so zeichnet sich auch dieser durch vollendete geistige Durchdringung des Stoffes, folgerichtige Entwiekelung der einzelnen Rechtssatze aus ihren geschickt liehen und wirtschaftlichen Grundlagen, stete Verfolgung des zwischen den einzelnen Rechtssutzen und Rechtsmaterien bestehenden inneren Zufammenhanges, sowie ganz besonders durch seine klare, einfache Darstellung aus. Gerade dieser letzte Umstand stempelt das Crome'sche Werk auch zu einem vorzuglichen Lehrbuche, wahrendes durch die umfangreiche Berucksichtigung der Litteratur und das sorgfaltige Eingeben auf abweichende Meinungen allen an ein Handbuch zu stellenden Anforderungen gerecht wird, Wohl selten ist dieser Doppelzweck so vollstandi..