Das Wasserpolizeirecht; Die Der Wasserpolizei Angehorenden Gesetze Und Anweisungen - Kommentar Unter Eingehender Berucksichtigung Der Entscheidungen Des Oberverwaltungs- Und Reichsgerichts Und Unter Besonderer Hervorhebung Der in Die (English, German, Paperback)

,
Dieses historische Buch kann zahlreiche Tippfehler und fehlende Textpassagen aufweisen. Kaufer konnen in der Regel eine kostenlose eingescannte Kopie des originalen Buches vom Verleger herunterladen (ohne Tippfehler). Ohne Indizes. Nicht dargestellt. 1905 edition. Auszug: ...der Userbesitzer, welcher das Wasser desselben den unterhalb liegenden Adjazenten entzieht, sich eines Eingriffes in "deren Rechte schuldig macht, den er durch die Berusung aus sein Eigentum und die ihm zustehende sreie Benutzung desselben nicht stutzen kann (RG, i. Zivils. vm 10. Ianuar 1881 Bd. 4 S. 344). Der 13 des Gesetzes vom 28. Februar 1843 enthalt kein absolutes Verbot ein es Ruckstaues, durch den eine Uberschwemmung -der Versumpsung eines Nachbargrundstuckes bewirkt wird. Aus den Grunden: Dass der Gesetzgeber eine Stauberechtigung, durch welche benachbarte Grundstucke uberschwemmt werden, dem allgemeinen Landeskulturinteresse zuwiderlausend nicht erachtet hat, geht aus den Bestimmungen der 24 und 25 Nr. 3 des Gesetzes selbst klar hervor, da diese annehmen, dass eine Stauberechtigung dem allgemeinen Kulturinteresse sogar so nutzlich sein konne, um einen zwangsweisen Verzicht aus die Beschrankung des 13 Nr. 1 gegen Entschadigung zu rechtsertigen (RG. i. Zivils, vom 24. Marz 1881 Bd. 4 S. 282). Das Bett eines nicht schiff-und flossbaren Flusses steht nicht im Privateigentume und ist, so lange es vom Wasser bedeckt wird, dem Verkehr entzogen. Die Ersitzung einer Servitut an demselben ist grundsatzlich ausgeschlossen RG. i. Zivils. vom 20 November 1884 Bd. 12 S. 340). Zu z 19 ff.: Das Gesetz vom 28. Februar 1843 hat zwar eine Kompetenz der Verwaltungsbehorden dasur begrundet, einen Bewasserungsplan an Privatflussen aus Antrag des Unternehmers sestzustellen, und die Widerspruche Dritter gegen den Plan in einem administrativen

R590

Or split into 4x interest-free payments of 25% on orders over R50
Learn more

Discovery Miles5900
Free Delivery
Delivery AdviceOut of stock

Toggle WishListAdd to wish list
Review this Item

Product Description

Dieses historische Buch kann zahlreiche Tippfehler und fehlende Textpassagen aufweisen. Kaufer konnen in der Regel eine kostenlose eingescannte Kopie des originalen Buches vom Verleger herunterladen (ohne Tippfehler). Ohne Indizes. Nicht dargestellt. 1905 edition. Auszug: ...der Userbesitzer, welcher das Wasser desselben den unterhalb liegenden Adjazenten entzieht, sich eines Eingriffes in "deren Rechte schuldig macht, den er durch die Berusung aus sein Eigentum und die ihm zustehende sreie Benutzung desselben nicht stutzen kann (RG, i. Zivils. vm 10. Ianuar 1881 Bd. 4 S. 344). Der 13 des Gesetzes vom 28. Februar 1843 enthalt kein absolutes Verbot ein es Ruckstaues, durch den eine Uberschwemmung -der Versumpsung eines Nachbargrundstuckes bewirkt wird. Aus den Grunden: Dass der Gesetzgeber eine Stauberechtigung, durch welche benachbarte Grundstucke uberschwemmt werden, dem allgemeinen Landeskulturinteresse zuwiderlausend nicht erachtet hat, geht aus den Bestimmungen der 24 und 25 Nr. 3 des Gesetzes selbst klar hervor, da diese annehmen, dass eine Stauberechtigung dem allgemeinen Kulturinteresse sogar so nutzlich sein konne, um einen zwangsweisen Verzicht aus die Beschrankung des 13 Nr. 1 gegen Entschadigung zu rechtsertigen (RG. i. Zivils, vom 24. Marz 1881 Bd. 4 S. 282). Das Bett eines nicht schiff-und flossbaren Flusses steht nicht im Privateigentume und ist, so lange es vom Wasser bedeckt wird, dem Verkehr entzogen. Die Ersitzung einer Servitut an demselben ist grundsatzlich ausgeschlossen RG. i. Zivils. vom 20 November 1884 Bd. 12 S. 340). Zu z 19 ff.: Das Gesetz vom 28. Februar 1843 hat zwar eine Kompetenz der Verwaltungsbehorden dasur begrundet, einen Bewasserungsplan an Privatflussen aus Antrag des Unternehmers sestzustellen, und die Widerspruche Dritter gegen den Plan in einem administrativen

Customer Reviews

No reviews or ratings yet - be the first to create one!

Product Details

General

Imprint

Rarebooksclub.com

Country of origin

United States

Release date

2013

Availability

Supplier out of stock. If you add this item to your wish list we will let you know when it becomes available.

First published

2013

Authors

,

Dimensions

246 x 189 x 6mm (L x W x T)

Format

Paperback - Trade

Pages

112

ISBN-13

978-1-234-34135-0

Barcode

9781234341350

Languages

value, value

Categories

LSN

1-234-34135-2



Trending On Loot