Dieses historische Buch kann zahlreiche Tippfehler und fehlende Textpassagen aufweisen. Kaufer konnen in der Regel eine kostenlose eingescannte Kopie des originalen Buches vom Verleger herunterladen (ohne Tippfehler). Ohne Indizes. Nicht dargestellt. 1858 edition. Auszug: ...betreffen, wovon dann, bei veranderten Verhaltnissen, der Hildesheimischen Kirche allerdings nicht Vieles geblieben ist, welche aber dennoch fur Begrundung der Landeshoheit von Nutzen waren. Ueber Grundeigenthum schloss Hezilo mit zwei geistlichen Wurdentragern Uebereinkommen ab. Die Aebtissin Alberad ubertrug der Hildesheimischen Kirche Erbgrundstucke zu Hillerse (Amts Gifhorn), Lungerbechc (unbekannt), Steinforde (Amtsvogtei Winsen a. d. Aller) und Watlingen (bei Celle) mit allem Zubehor durch die Hand ihres Vormundes, des Grafen Conrad, und unter Zustimmung ihrer Schwester und rechten Erbin, Juditha, wogegen Bischof Hezilo und dessen Vogt Poto ihr zu den Gutern, welche sie bereits von der Hildesheimischen Kirche zu Rossing hatte, an Zehnten, Horigen oder Hcrrenhofen zu Arbergen auf Lebenszeit so viel zuzulegen versprach, dass sie davon eine Einnahme von sechs Pfund Goslarschen Geldes beziehen konnte. Freilich war eine Uneinigkeit nach Abschlusse des Vertrages unter beiden Theilen entstanden, indcss -ersohnten sie sich an einem 5. Marz zu Goslar und unterschrieben beide die Urkunde. Jene Alberad kann nicht dieselbe sein, welche AebiWn zu Mollenbeck war und welcher Kaiser Heinrich HI. im Jahre 1039 vorschrieb, die Abtei Wunstorf aufzugeben, i) denn diese starb schon in demselben Jahre. 2)--Das zweite Geschaft war ein Tausch, welchen Hezilo mit dem Abte zu St. Michaelis, Meginward, im Jahre lo6l einging, indem er Letzterem vierzig Morgen Landes, und zwar zehn Morgen zwischen dem Weinberge und der Holzung (Wold) des Klosters und dreissig Morgen am jenseitige