Ce livre historique peut contenir de nombreuses coquilles et du texte manquant. Les acheteurs peuvent generalement telecharger une copie gratuite scannee du livre original (sans les coquilles) aupres de l'editeur. Non reference. Non illustre. 1904 edition. Extrait: ...Selbstbehauptung, namlich Behauptung und Starkung seines sittlichen Standes. Eine anders begrundete soziale Tapferkeit, eine andre Treue gegen die Gemeinschaft, der man angehort, eine andre Vaterlandsliebe als diese kann sittlich nicht gefordert werden. Das Einstehen fur die gegebene empirische Gemeinschaft, gegen jede andre, bloss weil es gerade die unsre ist, weil wir in sie und nicht in eine benachbarte, mit der sie etwa im erklarten oder unerklarten Kriege lebt, hineingeboren oder durch irgend ein zwingendes Geschick verpflanzt sind, ist uberhaupt nicht, am wenigsten als sittliche Pflicht zu verstehen. Aber unter Voraussetzu ng jenes sittlichen Grundes unterliege ich allerdings der Verpflichtung, fur die soziale Ordnung an eben der Stelle, an die ich durch Geburt oder andre zwingende Umstande einmal gestellt bin, einzutreten; ich darf diese Stelle nicht aus blosser Willkur mit einer andern vertauschen, oder den Verpflichtungen, die sie auferlegt, mich entziehen. Selbst Krieg zu fuhren--an sich eine schlechte Sache--kann in gegebener Lage unausweichliche Pflicht sein; so wie aus der Unsittlichkeit von Gewalttat uberhaupt nicht richtig gefolgert wurde, dass man nicht den, der nur der Gewalt weicht, mit Gewalt zwingen durfte, seinerseits von Gewalttat abzustehen. Dagegen darf niemals die blosse Selbstbehauptung der gegebenen Gemeinschaft, ausserhalb sittlicher Rucksicht, als etwas Gutes oder auch nur sittlich Indifferentes ausgegeben werden. Sie ist zu verwerfen, einfach nach dem kategorischen Imperativ" weil dann jede tatsachlich bestehende Gemeinschaft gleiches Rec