Das historische Buch konnen zahlreiche Rechtschreibfehler, fehlende Texte, Bilder, oder einen Index. Kaufer konnen eine kostenlose gescannte Kopie des Originals (ohne Tippfehler) durch den Verlag. 1890. Nicht dargestellt. Auszug: ... um gegen die Evangelischen freie Hand zu bekommen. (Vergl. Rommel, H. G. Bd. IV. S. 266 ff.) Vielleicht war die Aufstellung solcher Inventarien auch ein Gebot von seiten des Schmalkalder Bundes (s. das. S. 174 ff. d. A.). J. S. Inventarium und verzeichnus unsers gnedigen fursten und herrn zu Hessen geschutz und anders zur artalarei gehorig in S. F. G. zeugheusern zu Cassel, Zigenhain, Spangenbergk und Darmstat, angefangen und geendet im jar 1.5.44. Dissem inventary glichlutent hait mein gnediger her, als Sein F. G. sie bede gelifert sein, eins mit meiner hant geschrieben bei sich behalten und dili mir gelassen dem registratori zu uberantworten zu hinderlegen. Joh. Gerhart. Aufs bevelch des durchleuchtigen hochgebornen fursten und hern, hern Philipsen landgraven zu Hessen, graven zu Catzenelnpogen, zu Dietz, Zigenhain und Nidda, meins gnedigen hern, ist alle S. F. G. geschutz, gros und klein, sampt der munition, wes zur artalarei gehoret, in kugeln, pulver und anderm, als zu Cassell befunden, inventirt und verzeichnet, in gegenwirtigkeit des gestrengen und ernvesten Rudolff Schencken zu Schweinsbergk statthalters, angefangen und durch Johan Rosenzweigk zeugmeistern alles namhaft gemacht und angezeuget, in beisein Johan Rommels zeugwarts. und ist durch mich Johann Scheldt gnant Gerhart aufgeschriben worden auf mittwoch nach Catharine anno JC. virzig viere, wie hiernach verzeichnet, eins iglichen orts da es gestanden und funden. und ist also der inventari zwei eins gleichen inhalts verfertigt, das eine meinem gnedigen herren auf die cammer S. F. G. selbst zuhanden gestalt, und das ander in die repositur binderlegt uf S. F. G. bevelch ins gewelb?. Auch ist hirin verzeichnet alles, wes zu Zigenhain von geschutz und ander artalarei vorhan...