Dieses historische Buch kann zahlreiche Tippfehler und fehlende Textpassagen aufweisen. Kaufer konnen in der Regel eine kostenlose eingescannte Kopie des originalen Buches vom Verleger herunterladen (ohne Tippfehler). Ohne Indizes. Nicht dargestellt. 1817 edition. Auszug: ...dies ist, so bleibt es doch darum nicht weniger die Pflicht der Herrschaften, ihren Domestiken zu benehmen, dergleichen Unredlichkeiten sich schuldig zu machen. Zwei Dinge sind hierbei am wirtsamsten: zuerst, dass die Herrschaften mit dem Beispiel der Massigkeit und Selbstbeherrschung vorangehen, und dann, dass sie von Zeit zu Zeit durch freiwillige Darreichung solcher Bissen, welche die Lusternheit reizen tonnten, die Versuchung verhuten. 10. Und nun sollte ich auch etwas von dem Betragen des Dieners gegen den Herrn reden. Hier nur so viel uber diesen Gegenstand? Wer dient, der erfulle treu die Pflichten, zu welchen er sich verbindlich gemacht hat; er thue darinn lieber zu viel, als zu wenig; den Vortheil seines Herrn sehe er wie seinen eignen an; er handle immer so offenbar, und fuhre seine Geschafte mit solcher Ordnung, dass es ihm zu keiner Zeit schwer fallen ionne, Rechenschaft von seinem Haushalte abzulegen; er missbrauche nie das Zutrauen, die Vertraulichkeit seines Herrn; r decke nie die Fehler Dessen auf, dessen Niod er isst; er lasse sich nicht verleiten, weder im Scherze, noch im Unwillen, die Granzen der Ehrerbietung zu uberschreiten, die er Dem schuldig ist, dem das Schicksal ihn unterwursig gemacht hat; allein er betrage sich auch immer mit einer solchen Wurde, dass es dem Obern nie einfallen konne, ihm mit Verachtung zu begegnen, oder unedle Dienste zuzumuthen, sondern dass dieser seinen Werth, als den eines Menschen, fuhle, und, wenn er einer guten Empsindung fahig ist, des Abstandes ungeachtet, den die burgerliche Verfassung zwischen ihnen gesetzt hat,