Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Bank, Borse, Versicherung, einseitig bedruckt, Note: 2,3, Hochschule Hannover, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Wirtschaft ist durch die Knappheit gepragt. Immer wieder fehlt es zahlreichen Unternehmen, grossen Konzernen, aber auch mittleren und kleinen Firmen an Finanzmitteln, um ihre Investitionsprojekte zu finanzieren. Dabei konnen die Unternehmen entweder das Modell der Fremdfinanzierung oder das Modell der Eigenfinanzierung auswahlen, oder aber eine Mischvariante aus beiden. Eine der Finanzierungsmoglichkeiten sein Eigenkapital zu erhohen und die Mittel zu Investitionszwecke zu bekommen, bietet dem betreffenden Unternehmen die Deutsche Borse. Mit dem Instrument des Wertpapiers stellt die Borse dem Unternehmen das notwendige Kapital zur Verfugung. Der Vorteil dieser Wertpapierfinanzierung liegt darin, dass dem Emittenten eine Moglichkeit aufgeraumt wird, bei relativ niedrigen Transaktionskosten auf eine langfristige Finanzierung zu kommen, wobei das Risiko sehr breit gestreut wird. Fur going Public" besteht allerdings ein verlasslicher Rechtsraum, in dem sich die davon Betroffenen bewegen und der die Entwicklung dieses Phanomens bestimmt. Bevor das Unternehmen in den Genuss von Wertpapierfinanzierung kommt, mussen seine Papiere (Aktien) zum Handel an der Borse zugelassen werden. Anhand des Borsengesetzes und Borsenzulassungs-Verordnung soll hier dargestellt werden, welche Voraussetzungen ein Unternehmen, abhangig von den Marktsegmenten, an denen es prasent sein mochte, erfullen muss, damit seine Wertpapiere zum Borsenhandel eine Zulassung erhalten. Die Zulassung von Wertpapieren zum Borsenhandel geschieht auf Grund eines Prospekts. Anhand des Borsengesetzes, Verkaufsprospektgesetzes und Verkaufsprospekt-Verordnung soll gezeigt werden, mit welchen Konsequenzen muss der Emittent seiner Aktien rechnen, wenn die Angaben im Prospekt unrichtig oder unvollstandig sind