Dieses historische Buch kann zahlreiche Tippfehler und fehlende Textpassagen aufweisen. Kaufer konnen in der Regel eine kostenlose eingescannte Kopie des originalen Buches vom Verleger herunterladen (ohne Tippfehler). Ohne Indizes. Nicht dargestellt. 1889 edition. Auszug: ...eingekommen. Das Gesetz vom 19. September 1852 wurde bereits fruher modifizirt, beziehungsweise abgeandert durch die Gesetze vom 21. August 1861, 30. Marz 1872, 24. Juni 1875, 27. Febr. 1879, 13. Juni 1883, 31. Marz 1887. Durch den neu eingebrachten Entwurf wird das Gesetz von 1852 wiederholt in mehr facher Beziehung geandert und auch das Gesetz von 1883 erhalt in Folge der Bestimmungen des neuen Entwurfs theilweise eine andere Fassung. Wir mochten nun fur den Fall, dass diess nicht ohnehin schon oeab fichtigt sein follte, im Jnteresse der Sache dringend bitten, es wolle, wenn der eingebrachte Entwurf zum Gesetz erhoben wird, nach Vorgangen eine neue Redaktion des ganzen Gesetzes vorgenommen und die Verweisung auf fruhere Bestimmungen durchaus vermieden werden. Wie muhfam, zeit raubend und unerquicklich es ist, Bestimmungen, die in Ein Gesetz und dort je an die passende Stelle gehoren, in sieben verschiedenen Gesetzen und in sieben Jahrgangen des Regierungsblatts zerstreut aufsuchen zu mussen, und wie sehr das richtige Verstandniss eines Gesetzes durch Abanderungen und Zusatze, welche unter Verweisung auf den nicht wiederholten Inhalt fruherer Gesetze erfolgen, erschwert und verzogert wird, weiss jeder nur zu gut, der mit solchen Gesetzen, sei es als Betheiligter, sei es als Beamter oder Anwalt zu thun hat. Gesetze, ins besondere diejenigen, welche Strafbestimmungen enthalten, mussen klar und fur Jedermann verstandlich sein, sie sollen zu ihrem Verstandniss nicht geistige Operationen und Kombinationen erfordern, welche mehr a