Das historische Buch konnen zahlreiche Rechtschreibfehler, fehlende Texte, Bilder, oder einen Index. Kaufer konnen eine kostenlose gescannte Kopie des Originals (ohne Tippfehler) durch den Verlag. 1919. Nicht dargestellt. Auszug: ... 8. Der religiose Akt wird von jedem Menschen notwendig vollzogen. Da der religiose Akt eine wesensnotwendige Mitgift der menschlichen geistigen Seele ist, kann gar nicht die Frage ergehen, ob er von einem Menschen vollzogen wird oder nicht. Es kann nur die Frage ergehen, ob er das ihm adaequate Objekt findet, das Ideenkorrelat, zu dem er wesensmassig gehort, oder ob er auf ein Objekt zielt und es als heilig und gottlich, als absolutes Wertgut bejaht, das seinem Wesen widerstreitet, da es der Sphare endlicher, kontingenter Guter angehort. Es besteht das Wesensgesetz: Jeder endliche Geist glaubt entweder an Gott oder an einen Gotzen. Und aus ihm folgt die religionspadagogische Regel: Nicht eine aussere Hinfuhrung des Menschen zur Idee und Realitat Gottes (sei es durch sog. Beweise oder durch Uberredung) ist der Weg, auf dem der sog. Unglaube zu beseitigen ist, sondern der an dem besonderen Leben jedes Menschen und jeder Klasse solcher Menschen sicher mogliche Nachweis, dass er an die Stelle Gottes, d. h. dass er in die Absolutsphare seines Gegenstandsreiches, die ihm als Sphare auf alle Falle -gegeben- ist, ein endliches Gut gesetzt habe, -- dass er ein solches Gut wie wir sagen wollen, -vergotzt- habe, dass er sich in es -vergafft- habe, (wie die alten Mystiker sagten). Indem wir also einen Menschen zur Enttauschung uber seinen Gotzen fuhren, nachdem wir ihm durch eine Analyse seines Lebens -seinen- Gotzen aufgewiesen haben, fuhren wir ihn von selbst zur Idee und Realitat Gottes. So ist der einzige und erste, die Dispositionen fur jede