Dieses historische Buch kann zahlreiche Tippfehler und fehlende Textpassagen aufweisen. Kaufer konnen in der Regel eine kostenlose eingescannte Kopie des originalen Buches vom Verleger herunterladen (ohne Tippfehler). Ohne Indizes. Nicht dargestellt. 1832 edition. Auszug: ...Periode vom Senatsconsult, des Jahrs X. an, so konnte eine zeitgemasse Anordnung der Sache nur auf ver"fassungsmassigem Wege, entweder au'f dieselbe Weise, wie das baierische Edict, oder spater durch die Gesetzgebung erfolgen; die Kreisregierung konnte keine Vollmacht haben, in einer Art von Wahlinstruction die verschiedenen Systeme zu verschmelzen und eine, Gemeindsordnung aufzustellen, welche geeignet ist, allen Gemelngeist einzuschlafern, wie schon aus de einzigen.Bestimmung erhellt, dass dle Gemeinoerathe nur alle zehn Iahre And noch dazu zur Halfte erneuert werden, somit ein geschehener Missgriff de Wahlenden zwanzig Iahre dauern kann Man kann nach allem Bisherigen diese Gemeinds, Verfassung nur als einen vorubergehenden factifchen Zustand betrachten, und sich mit Geduld waffnen, W."die Zeit etwas Besseres gibt. VIII, Steuersystem. Unverdorben, wie unverbessert, ist das Steuer und Finanzsystem uberhaupt geblieben, doch find mit dem Eintritt der Alliirten die verhassten vereinigten Gebuhren weggefallen, was der vaterlichen Fursorge--der Potttik zu verdanken ist., Auch hat der Generalgouverneur Gruner einige Enregistrementsge buhren aufgehoben; doch wurde wieder elue SalA, regle und die Heillofe Lotterie dafur eingefuhrt und.., zuletzt die Mauth, ein llebel, das alles Gute, zehnfach ufhebt. Dle Gewerbssteuer sollte um?5,000 fi. vermindert werden; ob dless geschehen, kann man ohne Einsicht der Rechnungiicht wissen/ da die Giwerbssteuer eine, sogenannte Quotitatssteuerist. Dazu hat der Rheinkrels an Baierns Staatsschulden Theil neh