Das historische Buch konnen zahlreiche Rechtschreibfehler, fehlende Texte, Bilder, oder einen Index. Kaufer konnen eine kostenlose gescannte Kopie des Originals (ohne Tippfehler) durch den Verlag. 1894. Nicht dargestellt. Auszug: ... Daran schliesst sich dann eine Uebersicht der gesetzlichen Normirungen, welche die verschiedenen Reallasten in den wichtigsten der deutschen Territorien gefunden haben. Ihre Absicht ist, zu zeigen, welche Grundsatze in diesen Gesetzen zum Ausdrucke kamen, welche Wandlungen sich dabei vollzogen, und was wir eigentlich von dem gemeinen Rechte" der Reallasten zu denken haben, auf das man sich so oft beruft, ohne je recht zu fagen oder auch nur zu fragen, wie es mit ihm that sachlich beschaffen ist. An diese beiden Abschnitte, welche die positiven Grundlagen fur das weitere bieten sollen, schliesst sich dann ein dritter, rechtstheoretischer und ein vierter, rechtspolitischer an. I. Vielleicht zu den altesten Formen einer Belastung von Grund und Boden, die zu offentlichen Zwecken auch in ein- zclnen germanischen Gebieten nachweisbar waren, gehort die Grundsteuer, die auch nach der Auflosung des romischen Weltteiches auf dem ehemaligen Provinzialboden sich durch einige Zeit erhalten hat. Nach bestimmten Grundsatzen wurde die Steuerlast auf die einzelnen Grundstucke gelegt, und jeder Besitzer, wer immer es sein mochte, hatte fur die auf die ein- zelne Bodenflache repartirte Summe dem Fiskus oder seinen Vertretern unbedingt aufzukommen, gleichgiltig. ob sie in der Zeit seines Besitzes oder schon unter einem Vorganger fallig geworden DEGREES). Spezialliteratur verwiesen; besondere Verweisungen finden sich nur, wo eine spezielle Veranlassung hierfur vorliegt. l) Dies wohl die Bedeutung der ost citirten Digestenstelle: k>. 7 pr. 6- padli-, et veotiss, et comin. 38, 4: Imperators- DEGREESvtooiuus et Veras reseripseruvt: in ve