Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universitat Hamburg (HWP-Hamburg WiSo), 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Margenbesteuerung in der Reisebranche ist ein schwieriges Feld, deshalb wurde diese Arbeit angefertigt, um einen genaueren und kurzen Eindruck uber die sehr unterschiedlichen Besteuerungen zu erhalten. Im Jahr 2000 arbeitete ich in einem Unternehmen, welches in der Touristikindustrie tatig ist. Dieses Reisebusunternehmen sollte seiner Zeit verkauft werden. Bald meldeten sich die ersten Bewerber, die das Unternehmen kaufen wollten. Darunter war ein Herr aus Mitteldeutschland, der behauptete, dass er bei erfolgreicher Ubernahme des Touristikunternehmens, pro Jahr ca. 500.000, -- DM vom Finanzamt zuruck fordern konne. Zu jener Zeit hatte ich nicht die Moglichkeit in die Materie einzusteigen, so war ich auf die Einschatzung der Steuerberater und Rechtsanwalte angewiesen. Heute habe ich im Rahmen des Studiums die Moglichkeit und die Zeit, durch Recherche und Suche mir ein eigenes Bild uber die Moglichkeiten dieser Steuer machen zu konnen. Die 6. EG-Richtlinie ist als Markstein der modernen Besteuerung der Reiseveranstalter anzusehen. Auf ihrer Grundlage wurde das UStG 1967/1973 reformiert und spater 1980 durch die heutige Fassung ersetzt. Das bedeutete, eine Abweichung von den allgemeinen Grundsatzen der Umsatzbesteuerung. Diese Sonderregelung, die sich aus dem Art. 26 der 6. EG-Richtlinie ergibt, hatte zur Intention, Schwierigkeiten zu vermeiden, die bei einer Besteuerung in den einzelnen Landern entstehen wurden, zu beseitigen. Ziel sollte es sein, die im Bereich der EU erbrachten Reiseleistungen in allen Landern der EU in gleicher Weise mit Umsatzsteuer zu belasten. Dies sollte geschehen, auch wenn die Steuersatze in den einzelnen Landern der EU unterschiedlich sind. Eine Belastung in gleicher Hohe ware bei unterschiedlichen Steuersatzen in den einzelnen Landern, n