Verhaltnis von 28h SGB IV zu 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV (German, Paperback)


Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Hochschule Anhalt - Standort Bernburg, Veranstaltung: Sozialversicherungs- und Arbeitsforderungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die gesetzlich geregelte Sozialversicherung ist ein wichtiges Element der Sozialpolitik der Bundesregierung. Sie soll die Mehrheit der Bevolkerung vor existenzgefahrdenden Schaden (Verdiensteinbussen und -ausfall), die beispielsweise in Folge von Krankheiten oder Minderungen der Arbeitsfahigkeit entstehen, schutzen. Die Sozialversicherung umfasst die Versicherungszweige der Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, soziale Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung (Arbeitsforderung). Eine essentielle Voraussetzung fur das Inkrafttreten einer Versicherung ist die Beitragszahlung. Fur die Kran-kenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung ist ein gemeinsamer Beitrag, der sogenannte Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach 28d SGB IV, zu zahlen. Dieser beinhaltet sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmeranteile. Jedoch ist laut 28e Abs. 1 SGB IV der Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrages stets der Arbeitgeber. Dieser zieht, auf Grundlage seines Rechtsanspruchs aus 28g SBG IV, den Arbeitnehmeranteil vom Arbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer ab. Zahlungsempfanger des Gesamtsozialversicherungsbeitrages sind die Einzugsstellen (Kranken-kassen). Ausserdem sind die Einzugsstellen fur das Meldeverfahren und die Feststellung der Versicherungspflicht und der Beitragshohe verantwortlich, 28h SGB IV. Auch fur die Prufung bei den Arbeitgebern waren die Einzugsstellen bis zum 13.12.1995 uneingeschrankt zu-standig. Allerdings wurde diese Aufgabe durch das dritte Gesetz zur Anderung des Sozialgesetzbuches sukzessiv auf die Rentenversicherungstrager ubertragen. Seit dem 01.01.1999 ubernehmen diese vollstandig die Prufung bei den Ar

R918
List Price R951

Or split into 4x interest-free payments of 25% on orders over R50
Learn more

Discovery Miles9180
Mobicred@R86pm x 12* Mobicred Info
Free Delivery
Delivery AdviceShips in 10 - 15 working days


Toggle WishListAdd to wish list
Review this Item

Product Description

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Hochschule Anhalt - Standort Bernburg, Veranstaltung: Sozialversicherungs- und Arbeitsforderungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die gesetzlich geregelte Sozialversicherung ist ein wichtiges Element der Sozialpolitik der Bundesregierung. Sie soll die Mehrheit der Bevolkerung vor existenzgefahrdenden Schaden (Verdiensteinbussen und -ausfall), die beispielsweise in Folge von Krankheiten oder Minderungen der Arbeitsfahigkeit entstehen, schutzen. Die Sozialversicherung umfasst die Versicherungszweige der Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, soziale Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung (Arbeitsforderung). Eine essentielle Voraussetzung fur das Inkrafttreten einer Versicherung ist die Beitragszahlung. Fur die Kran-kenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung ist ein gemeinsamer Beitrag, der sogenannte Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach 28d SGB IV, zu zahlen. Dieser beinhaltet sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmeranteile. Jedoch ist laut 28e Abs. 1 SGB IV der Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrages stets der Arbeitgeber. Dieser zieht, auf Grundlage seines Rechtsanspruchs aus 28g SBG IV, den Arbeitnehmeranteil vom Arbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer ab. Zahlungsempfanger des Gesamtsozialversicherungsbeitrages sind die Einzugsstellen (Kranken-kassen). Ausserdem sind die Einzugsstellen fur das Meldeverfahren und die Feststellung der Versicherungspflicht und der Beitragshohe verantwortlich, 28h SGB IV. Auch fur die Prufung bei den Arbeitgebern waren die Einzugsstellen bis zum 13.12.1995 uneingeschrankt zu-standig. Allerdings wurde diese Aufgabe durch das dritte Gesetz zur Anderung des Sozialgesetzbuches sukzessiv auf die Rentenversicherungstrager ubertragen. Seit dem 01.01.1999 ubernehmen diese vollstandig die Prufung bei den Ar

Customer Reviews

No reviews or ratings yet - be the first to create one!

Product Details

General

Imprint

Grin Verlag

Country of origin

Germany

Release date

February 2012

Availability

Expected to ship within 10 - 15 working days

First published

August 2013

Authors

Dimensions

210 x 148 x 4mm (L x W x T)

Format

Paperback - Trade

Pages

60

ISBN-13

978-3-656-10760-6

Barcode

9783656107606

Languages

value

Categories

LSN

3-656-10760-2



Trending On Loot