Das historische Buch konnen zahlreiche Rechtschreibfehler, fehlende Texte, Bilder, oder einen Index. Kaufer konnen eine kostenlose gescannte Kopie des Originals (ohne Tippfehler) durch den Verlag. Nicht dargestellt. 1885. Auszug: ... in Deutschland auch in dem zuruckgebliebensten Winkel den Anforderungen nicht genugt; originell war sie blos in der kindischen Liebhaberei, aus den Blattern aller Farben die abfalligen Urtheile gegen die deutsche Regierung zu registriren, Revanche in Nadelstichen zu uben--sie ware sicher an ihrer eigenen Unbedeutendheit zu Grunde gegangen. Der Erlass v. 12. September 1881, welcher die Unterdruckung der Presse von Elsass-Lothringen" verordnete, fand seinen Weg durch alle Zeitungen Deutschlands, welche je nach ihrer politischen Stellung ihn einer beifalligen oder absprechenden Kritik unterwarfen oder ganz ohne Commentar wiedergaben. Da, wo man ihn tadelte, hielt man ihn aber blos fur unzweckmassig, unzeitgemass oder unpolitisch; dass er aber gesetzlich unstatthaft sei, wurde nirgends behauptet. Aus dem Eingange des Erlasses, welcher besagt, dass die Zeitungen in Elsass-Lothringen von der vorgangigen Genehmigung befreit wurden, geht hervor, dass der Herr Statthalter sich berechtigt halt, das Erscheinen einer Zeitung von ihrer vorgangigen Genehmigung ab. hangig zu machen, obgleich, wie oben angedeutet, das bestehende Gesetz eine solche nicht vorschreibt. Auch diese Rechtsansicht blieb vollig unbeanstandet. Nirgends in der gesummten deutschen Presse wurde eine Stimme des Befremdens, der Verwunderung laut, dass es ein Staatswesen in den deutschen Landen geben konne, wo es in der Macht der Executive liegt, in Zeiten des tiefsten inner- und aussern Friedens Gesetze aufzuheben oder zu suspendiren. Wenn dies nun weder in juristischen Kreisen noch in solchen Pressorganen geschah, die es sich