This historic book may have numerous typos and missing text. Purchasers can download a free scanned copy of the original book (without typos) from the publisher. Not indexed. Not illustrated. 1802 Excerpt: ...wurde er nur fremde Tauben wie an seinen Tisch gehen lassen, vnd also wider seinen Vortheil handeln, wenn er keine Feldfiuch. ler halten wollte. V...-:, .... -- In manchem lande ist es blos ein Vorrecht der Grundherrschast Tauben zu Halten, und selbst die Prediger auf dem iande sind davon ausgenomt men.--Gehort mit zu den geschlossenen Wild, bahnen, alles dieses geduldige Zusehen, wie and-, rer ieute Thiere das Meinige rauben, ohne sich des Wiedervergeltungsrechts bedienen zu durfen, wohl aber keineswegcs-mit zu dem immerwahrenden Fortschreiten unseres Geschlechtes in Gluckseligkeit und Aufklarung, was mancher Menschenfreund zu dem ioose jetziger Zeiten macht. Das yuicyuicl Girant hingegen gilt noch eben so gut, wie zu Zei. ten des trojanischen Krieges. '. Ein landwirth handelt wirthschaftlich, wenn er nicht mehr Tauben unterhalt, als er zu seinem eigenen Bedurfniss Kraucht. Hundert Paar FMuchtcr erfodern im Jahre vier Monat lang taglich wenigstens, wenn anders der Zweck der Taubcnsiucht erfullt werden soll, zwei Berliner Messen Gerste, den Scheffel nur zu 20 Gr., macht 12 Rthlr. 12 Gr. Wenn wir nun annehmen, dass alle ausgebrutete Jungen dem Eigenthumer auch wirklich zu Nutzen kommen: so macht das jahrlich 2co Paar junge Tauben, u - Gr. 6 Pf. lacir 12 Rthlr. 12 Gr.. 7-5 V o r sch l a g, M Hulsismittel zu gebrauchen, wenn her Vieh, stand mit der Grosse'der Ackerflur in kein Verhaltniss gesetzt werden konnte/' obgleich manchermmer-leser-durch meine vorher, aeaqngene Abhmitchln von der SommerstaUutte. rung lmd den dann gezeigten Abhulfen mit Recht gewogen werden mochte, diesen Vorschlag, zu dem ich mich selbst nur m