Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule fur Oekonomie & Management gemeinnutzige GmbH, Hochschulleitung Essen fruher Fachhochschule (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Seminar EU-Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit der Grundung der Europaischen Union wurden immer wieder neue Kriterien festgesetzt, die sich an den sozial-politischen Hintergrunden sowie den wirtschaftlichen und finanziellen Strukturen der Mitgliedslander und des Marktes orientieren. Dieser langjahrige Prozess der Annaherung und institutioneller Zusammenarbeit liegt in der Beschliessung von drei verschiedenen Vertragen Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl" (EGKS, 1952), Europaische Wirtschaftsgemeinschaft" (EWG, 1957) und der Europaischen Atomgemeinschaft" (EAG, 1957) begrundet. Durch den Unionsvertrag von Maastricht (1992/1993) kamen zu den zuvor genannten drei Saulen" zwei weitere hinzu, welche zum einen die Aussen- und Sicherheitspolitik" und zum anderen die Innen- und Justizpolitik" umfassen. In mehreren Beitrittsrunden hat sich die Europaische Union von 6 auf 15 Mitglieder vergrossert (Frankreich, Deutschland, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Italien, Griechenland, Danemark, Irland, Vereinigtes Konigreich, Spanien, Portugal, Osterreich, Finnland, und Schweden). 13 Staaten Europas wunschen nun der Europaischen Union in absehbarer Zeit beizutreten und dazuzugehoren. Staaten des ehemaligen Ostblocks sind bereit auf ihre erst in junger Vergangenheit erlangten Hoheitsrechte zu verzichten, um am Wachstum und Wohlergehen der Europaischen Union teilzuhaben. Der Weg in die Europaische Union ist lang und muhsam. Die Beitritte werden nicht mit einem Schlag realisiert, sondern erfolgen in Etappen. Bei den Verhandlungen wird jedes beitrittswillige Land fur sich genommen beurteilt. Die Erweiterung ist nicht nur fur die Beitrittslander sondern auch fur die Europaische Union eine grosse Herausforderung und Cha