Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, Duale Hochschule Baden-Wurttemberg Mannheim, fruher: Berufsakademie Mannheim, Veranstaltung: Kosten- und Leistungsrechnung, 5 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Fur die Finanzbuchhaltung, die auch als externes Rechnungswesen bezeichnet wird, gelten viele gesetzliche Vorschriften wie z.B. Form und Aufbewahrungsfristen (HGB) oder wie z.B. Warenbestande zu bewerten sind (Steuerrecht). Dies geschieht vor allem im Hinblick auf den in Deutschland ublichen Glaubigerschutz. Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), die auch internes Rechnungswesen genannt wird, ist im Gegensatz dazu formfrei und kein gesetzlicher Bestandteil, fur Betriebe aber dennoch unerlasslich, z.B. zur Kontrolle der Kosten und Leistungen, zur Analyse der Situation des Unternehmens und als Hilfsmittel des Controllings. Zudem wird sie als Kontrollinstrument fur den Erreichungsgrad der Unternehmensziele verwendet. Als zweckmassig hat sich die Teilung der Organisationseinheit Rechnungswesen in die Abteilungen Finanzbuchhaltung/Geschaftsbuchhaltung und Kosten- und Leistungsrechnung/Betriebsbuchhaltung herausgestellt. Beide Abteilungen greifen jedoch auf Nebenbuchhaltungen wie etwa die Anlagen-, Material oder Lohn- /Gehaltsbuchhaltung zuruck, auch bezieht die Kosten- und Leistungsrechnung viele Zahlen aus der Finanzbuchhaltung. Es konnen erganzend Controlling oder betriebliche Statistik existieren (Nach Schmidt, 1996, S. 13 ff). Nach Haberstock (2005, S. 172) wird in der Kosten- und Leistungsrechnung zwischen verschiedenen Voll- und Teilkostenrechnungssystemen entsprechend des Sachumfangs der betrachteten Kosten unterschieden. Die Grenzen der Vollkostenrechung und die strategische Notwendigkeit der Teilkostenrechnung soll diese Arbeit darlegen