Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universitat Paderborn, 22 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Abstract Die Bilanzierung von Leasinggeschaften nach IFRS, geregelt in IAS 17, beinhaltet eine Klassifizierung, die uber den Ansatz in der Bilanz oder eine ausserbilanzielle Behandlung entscheidet. Diese Klassifizierung orientiert sich an dem wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer. Daraus folgt, dass das Geschaft bei ratenkaufahnlichen Vertragen als Finanzierungsleasing, und bei anderen, eher mietverhaltnisahnlichen Vertragen, als operatives Leasing klassifiziert wird. Letzteres wird ausserbilanziell behandelt. Aus der Auslegung der in IAS 17.10 und 17.11 gegebenen expliziten Kriterien, die bei der Klassifizierung helfen sollen, resultiert jedoch ein immenses Mass an bilanzpolitischen Moglichkeiten. Der Standard beinhaltet damit ein faktisches Wahlrecht zwischen der Bilanzierung als Finanzierungsleasing einerseits und operativem Leasing andererseits. Durch die vorteilhaften Bilanzierungsregeln fur operative Leasingverhaltnisse, welche neben der bilanzexternen Behandlung auch steuerliche Vorteile bieten, wird fur die leasenden Unternehmen ein starker Anreiz gesetzt dieses Wahlrecht zu nutzen. Die Folge ist, dass Bilanzen systematisch zu kurz ausgewiesen werden und die ausgewiesenen Verbindlichkeiten und wirtschaftlichen Ressourcen nicht den tatsachlichen Verhaltnissen entsprechen. Dadurch werden essentielle Bilanzkennzahlen verzerrt, in besonders leasingintensiven Branchen sind sogar Rentabilitatskennzahlen wie das ROCE, die Rentabilitat des investierten Kapitals, deutlich betroffen. So konnen mitunter negative Bonitatsbeurteilungen vermieden werden. Fur Wirtschaftsprufer gehort es mittlerweile zum Alltag, regelmassige Korrekturen auf Basis der Anhangangaben zu operativen Leasinggeschaften zu machen. Die erheblichen Auslegungsmoglich