Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Agrarwissenschaften, Note: 2,3, Georg-August-Universitat Gottingen (Institut fur Tierzucht und Haustiergenetik), 43 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Anspruch, nicht nur seitens der Verbraucher, an die dem Tier entsprechenden Haltungsvorrichtungen ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Das offentliche Interesse wuchs und die Forderung, Tiere artgemasser zu halten, ebenfalls. Hinzu kommt die Erkenntnis, dass Landwirte aufgrund okonomischer Restriktionen zur Mechanisierung und Rationalisierung der Tierproduktion gezwungen werden, was im Zeitverlauf zu einer landwirtschaftlichen Nutztierhaltung fuhrte, die nach Aspekten der artgerechten Tierhaltung mehr und mehr kritisch beurteilt wurde (HOPPE, 2005). Vor diesem Hintergrund wird seit einigen Jahren immer wieder uber die Einfuhrung eines Prufverfahrens nachgedacht. Dabei stellt sich die Frage, in welcher Form, fakultativ oder obligatorisch, ein Prufverfahren sinnvoll ist, um den Tierschutz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung sicherzustellen. In Deutschland wird der Tierschutz im Wesentlichen durch das Tierschutzgesetz (TSchG) und die darauf aufbauenden Rechtsverordnungen sichergestellt. 13a II TSchG regelt nach HIRT et al. (2003) die Einfuhrung eines obligatorischen Pruf- und Zulassungsverfahrens, 13a hingegen die Umsetzung einer fakultativen Zulassungsprufung. HIRT et al (2003) konstatieren, dass ein Prufgegenstand erst diverse Bedingungen erfullen muss, bevor er dem Anliegen des Gesetzgebers gerecht wird. Ziel dieser Arbeit war es, zu ermitteln, auf welcher Entscheidungsgrundlage Landwirte Stalleinrichtungen und Aufstallungssysteme kaufen. Hierzu wurde ein Fragebogen erstellt, der an Landwirte in Hessen und Nordrhein-Westfalen ubermittelt wurde. Grundlage der Befragung waren drei Produktgruppen, die bereits in grosserem Umfang der freiwilligen Prufung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) unterzogen werden: Liegeb