Dieses historische Buch kann zahlreiche Tippfehler und fehlende Textpassagen aufweisen. Kaufer konnen in der Regel eine kostenlose eingescannte Kopie des originalen Buches vom Verleger herunterladen (ohne Tippfehler). Ohne Indizes. Nicht dargestellt. 1903 edition. Auszug: ...yu. 80.--121. Es gibt nun endlich noch Tugenden, die eine gewisse Verwandtschaft mit der Gerechtigkeit haben, insofern auch bei ihnen eine Art Pflichterfullung gegen eine andere Person sich findet, aber nicht nach dem strengen Mass der Gerechtigkeit: entweder indem eine genugende Vergeltung, ein Ausgleich von Leistung und Gegenleistung, nicht moglich ist; oder indem nicht eine strengrechtliche Verpflichtung, sondern nur Ehrenpflicht oder Billigkeitspflicht da ist. Zu der erstern Art gehort: die religiose Pflicht gegen Gott, die Pietatspflicht gegen die Eltern und die Pflicht der Ehrfurcht gegen Hohere; zu letzterer Art gehort: die Wahrhaftigkeit, Dankbarkeit, Wiedervergeltung und Freundlichkeit, yu. 80., a. un. a. Die Religion oder Religiositat, yu. 81.--101., kann betrachtet werden nach ihrem Wesen, ihren Akten und den entgegenstehenden Sunden.--Das Wesen der Religion, qu. 81., besteht allgemein bestimmt in der Verbindung (rsIiZars) des Menschen mit Gott, a. 1.; als solche ist sie eine Tugend, weil sie den Menschen in seiner Beziehung zu Gott gut macht uud eine mit der Gerechtigkeit verwandte Tugend, indem sie in der Pflichterfullung gegen Gott besteht, dem aber fur seine Wohlthaten nicht aqual vergolten werden kann, a. 2. Diese Pflichterfullungen sind nun zwar sehr mannigfaltige, aber doch ist die Religion formal nur Eine Tugend, weil alles dies in einen Zweck zusammenlauft, Gott als dem hochsten Wesen die pflichtgemasse Verehrung zu zollen, a. 3., sie ist auch eine von den andern verschiedene Tugend, weil sie ein eigenes Objekt, namlich Gott, und eine eigene Bethatigungsweise,