Insolvenzverfahren Bei Massearmut Und Masseunzulanglichkeit - Chancen Der Betriebsfortfuhrung. Optimierung Der Verfahrensergebnisse. Haftungsrisiken (German, Hardcover, 1. Aufl. 2019 ed.)

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Dieses Buch beschaftigt sich mit Insolvenzfallen, bei denen die Insolvenzmasse zu einem Zeitpunkt der Verfahrensabwicklung allenfalls die Kosten des Insolvenzverfahrens deckt. Diese Lage tritt vielfach auf und gehoert zu den Standardproblemen, mit denen sich Insolvenzverwalter und Berater auseinandersetzen mussen. Rechtsdogmatische Stimmigkeit und Praxisorientierung verbinden sich bei den vorgeschlagenen Loesungen. Bei Eintritt der Massearmut - der Massebedurftigkeit gem. 207 InsO oder der Masseunzulanglichkeit nach den 208 ff. InsO - hat die hoechstrichterliche Rechtsprechung das Verfahren von einer Notabwicklung hin zu einer besonderen Form der Insolvenzverwaltung mit dem Ziel entwickelt, dem Insolvenzverwalter eine optimale Verwertung der Masse zu ermoeglichen und dabei seine Haftungsrisiken zu verringern. Dabei stehen die Risiken im Vordergrund, die bei einer Fortfuhrung des insolvenzschuldnerischen Betriebes auftreten. Besonderes Augenmerk wird auf die Moeglichkeiten einer Verfahrensgestaltung durch Insolvenzplane nach 210a InsO gelegt. Die Massebedurftigkeit (Massearmut i.e.S.) gem. 207 InsO wird in ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen fur die Abwicklung des Verfahrens eingehend dargestellt und dabei insbesondere die Handlungsmoeglichkeiten des Insolvenzverwalters beleuchtet. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt bei der Behandlung der Masseunzulanglichkeit gem. 208 ff. InsO. Aus den dabei behandelten Fragen sind hervorzuheben: Voraussetzungen der Anzeige der Masseunzulanglichkeit; Ermessen des Insolvenzverwalters bei der Wahl des Zeitpunktes der Anzeige Prozessuale Wirkungen der Anzeige auf die Rechtsdurchsetzung der Masseglaubiger Probleme einer zweiten Masseunzulanglichkeit und deren Auswirkung auf die Rechtsstellung der Neumasseglaubiger Verjahrung von Masseforderung nach Wiederherstellung der Massesuffizienz Insolvenzplane bei Masseunzulanglichkeit Fragen der Haftung des Insolvenzverwalters: Verhaltnis der Haftungstatbestande der 60 und 61 InsO

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Dieses Buch beschaftigt sich mit Insolvenzfallen, bei denen die Insolvenzmasse zu einem Zeitpunkt der Verfahrensabwicklung allenfalls die Kosten des Insolvenzverfahrens deckt. Diese Lage tritt vielfach auf und gehoert zu den Standardproblemen, mit denen sich Insolvenzverwalter und Berater auseinandersetzen mussen. Rechtsdogmatische Stimmigkeit und Praxisorientierung verbinden sich bei den vorgeschlagenen Loesungen. Bei Eintritt der Massearmut - der Massebedurftigkeit gem. 207 InsO oder der Masseunzulanglichkeit nach den 208 ff. InsO - hat die hoechstrichterliche Rechtsprechung das Verfahren von einer Notabwicklung hin zu einer besonderen Form der Insolvenzverwaltung mit dem Ziel entwickelt, dem Insolvenzverwalter eine optimale Verwertung der Masse zu ermoeglichen und dabei seine Haftungsrisiken zu verringern. Dabei stehen die Risiken im Vordergrund, die bei einer Fortfuhrung des insolvenzschuldnerischen Betriebes auftreten. Besonderes Augenmerk wird auf die Moeglichkeiten einer Verfahrensgestaltung durch Insolvenzplane nach 210a InsO gelegt. Die Massebedurftigkeit (Massearmut i.e.S.) gem. 207 InsO wird in ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen fur die Abwicklung des Verfahrens eingehend dargestellt und dabei insbesondere die Handlungsmoeglichkeiten des Insolvenzverwalters beleuchtet. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt bei der Behandlung der Masseunzulanglichkeit gem. 208 ff. InsO. Aus den dabei behandelten Fragen sind hervorzuheben: Voraussetzungen der Anzeige der Masseunzulanglichkeit; Ermessen des Insolvenzverwalters bei der Wahl des Zeitpunktes der Anzeige Prozessuale Wirkungen der Anzeige auf die Rechtsdurchsetzung der Masseglaubiger Probleme einer zweiten Masseunzulanglichkeit und deren Auswirkung auf die Rechtsstellung der Neumasseglaubiger Verjahrung von Masseforderung nach Wiederherstellung der Massesuffizienz Insolvenzplane bei Masseunzulanglichkeit Fragen der Haftung des Insolvenzverwalters: Verhaltnis der Haftungstatbestande der 60 und 61 InsO

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