This historic book may have numerous typos and missing text. Purchasers can usually download a free scanned copy of the original book (without typos) from the publisher. Not indexed. Not illustrated. 1749 edition. Excerpt: ...achten haben., tt. denzr. maji 1744. 'k Adel. N. N. verordnete gerichte daselbst. 7'" . 1040: -'M'MI'" Damit indessen die tonmrsmasse in richtigkeit komme, ij offentliche dafur zu sorgen, und sind die vorhandene fachen zu versilbern. feilhietunL We6 halber an einigen orten folgender anfchlag ergehet: Von hiesigen hochadelichen N verordne gerichte wird des zu K.ubschwiy inhaftirten Michael Schopffens allhier zu N. gelegenes gutgen an hau, Hof? und jamtlichen einund zugehorungen/ mit nnyungen und beschwerungen/uberall nichts ausgeschlossen, ) es tze stehet und lieget / schulden halber hiermit offentlich feil geboten, wer nun solches zu kaufen gesonnen/ der Van sich bev hiesigen adelichen gerichten behorig mel, den, und darauf ferner Kescheids gewarten. Urkunde uch ist dieses subhaffstionsoatene unter vordrucrung des gerichtssieels und gewohnlicher Unterschrift aSB gefertiget worden. Geben N den. 1748. Adel. N. N. verordnete Angefchlagen hier zu N, .. gerichte daselbst. MVachhaufe.de..., .1748.1? v'. abgenommen den... 174g. N. Zlntenoei, . Findet die obrigkeit/ dass die beschchene gebote gantz UN tiae offent billig, schluget man den offentlichen verkauf nochnials an: che feil, Demnach auf Michael Schopffens, schulden halber, diewng. bjchx fubhastirtes hiesiges handgutlein, an Haus, Hof und samt, lichen ein und zugehorungen, mit nutz und beschwerungen, uberall nichts ausgeschlossen, wie es ijt stehet und lieg, erst ein hundert gulden, sodann ein hundert neun und dreysig gul den, und endlich ein..