This historic book may have numerous typos and missing text. Purchasers can download a free scanned copy of the original book (without typos) from the publisher. Not indexed. Not illustrated. 1790 Excerpt: ...weil sie unrechtmassig erzwungen sey. C, Diess -) K-l i-l -ross- -erbot -- ferner- Verbrenn, - benannt- vesten gehlltn, nnte r welch, N, l-, -, -l- der Verst-lbn-en bep Todesstrafe. T. --inen Velsnch ln de r zeigeerhellen -ird, -ch i- rechnen ist. l. Gte -6. -) Bie--n, ucht.. b) -- dn- alt- Sudpamen (Gsponschoft--), -nd l) N-, verzeih, -ll diesen AuOrnck; -l, -lobe. Vrod--lgtbeven bildeten sich -llmahli- die -rossen Ge. r-n, n der ftanlischen Hini-e hotten n-lllch -lel ihn- llchttbezllle md V--tl-, t-l, welche l- den nachher s, lxfe- -, l hiestm -ild. Diess bewog daher Carl den Grossen und seine Nachfolger, die Slawische Granze, gegen das heutige Bohmen und Sachsen zu, einem eignen Befehlshaber zu ubergeben, welcher die gemachten Eroberungen behaupten und wider die angranzenden noch unbezwungenen Vol- ker vertheidigen, theils auch gelegenheitlich erweitern sollte '). Diese angesehenen Personen, welche das Aufgebot in der ganzen Provinz hatten, --denn im Nothfall mussten ihnen alle nahgelegne Gauen mit ihren Grafen zu Hulfe ziehen, --nannte man Markgrafen oder auch Herzoge, und ubertrug dieses Amt grosstentheils Herren aus machtigen Familien, die in der Mark selbst schon viele eigenthumliche Guter besassen, und der Verfassung, Spra. che und iandessitte kundig waren, wie z. B. die Markgrafen vom Henneberg. Babenbergischen und SchweinfurtischenStamm., Durch diese neue Einrichtung