This historic book may have numerous typos and missing text. Purchasers can usually download a free scanned copy of the original book (without typos) from the publisher. Not indexed. Not illustrated. 1735 edition. Excerpt: ...ander Klagen oder Sachen, dar, umb nicht geklag t, gestellt werden. ) Ibickm. . Und soll i sslchen Sachen, c. 5.., L. 5. Wo aber obgemeldrer Massen die Parlhyen nichts vor zubringen, oder zu beweisen hatten, soll ihnen. aSs voriger InKstzien zu srriculiren nicht gestattet, sondern in der Sache mundlich zU beschliessen auffgcleqr werden. ) lbiclnn. z. Wo ober vdgemeldter Massen zc. S. 1.. F. 6. Und sollen solche mundliche Beschluss in dieser andern In. lrsntz dergestalt und mit den Worten beschehen, wie oben o) von den mundlichen Beschlussen in erster InKsvtz geordnet und versehe tft. ) Ibidem, z. Und sollen solche mundliche Beschluss.uk. lir. XI, . Von NijlllMmnd NichtigkeitSachen, wie und welcher gestalt m denselben proceciirt und gehandelt werden soll. eAchdem sich auch zu Zeiten ) Nichtigkeiten und Nullitaten der Prvcess oderUrtheil an den Unter-Gerichten ergangen, befinden; Wollen Wir, wo jemand an Unser Cammer-Gericht solche NulUtat oder Nichtigkeit voriger Rechtfertigung oder gesvrochVner Unheil vmjuwenben gedachte, dass er solches sambt der Klag auff die Ini. quirSt, Beschwehrd und Ungerechtigkeit derselben Urthell. ob er ek nige zu haben vermeynt, alternative und mit einander gleich einzl bringen schuldig seyn soll, und bitten uber die Nullitat zu kennen? Und ob die nicht gegrundet befunden, alsdann und nicht ehe, auch die andere Klag der lniquitat und Ungerechtigkeit des vorigen RcchtoSprucho zu urtheilen, zc. damit der Verzug zweyfaltiger Rechtfertiguttg, so an Unserm Kayserlichen Cammer-Gericht bissher n