Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: ohne, Universitat Leipzig, Veranstaltung: Neue Entwicklungen im Arztrecht, 46 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das traditionale arztliche Berufsbild wandelt sich. Ausloser dieses Prozesses sind geradezu sprunghafte Fortschritte der Medizin in nahezu allen Bereichen, sowie die Neuausrichtung durch den Bundesgesetzgeber. Als letzte Hohepunkte des Fortschrittes haben Wissenschaftler bspw. die Herzen toter Ratten mit neuen Zellen wieder zum Leben erweckt. Berichte uber entscheidende Durchbruche bei der Reprogrammierung von Korperzellen oder dem therapeutischen Klonen versetzen die Fachwelt weiterhin ins Staunen. Diese und andere Fortschritte fuhren zwangslaufig zu Veranderungen an die Anforderungen des medizinischen Dienstes. Der Eid des Hippokrates um 400 v. Chr., als erste grundlegende Formulierung einer arztlichen Ethik, erfuhr 1948 durch die Genfer Deklaration des Weltarztebundes ihre erste Anpassung an diese Fortschritte und deren daraus resultierenden Anforderungen an die arztliche Ethik, da viele aktuelle Themen, wie die Patientenautonomie oder die soziale Verantwortlichkeit des Arztes, darin bisher nicht erwahnt wurden. Neben etlichen, lange als unumstosslich erhobenen Maximen, fuhren v.a. Errungenschaften der modernen Medizin, zunehmend zu Ethikkonflikten. Diese zwingen den arztlichen Stand kontinuierlich, die altuberlieferten Berufspflichten fortzubilden, den standig neuen Erfordernissen anzupassen, und mit der Rechtsordnung und Grundgesetz in Einklang zu halten bzw. zu bringen. Zu diesen Berufspflichten zahlt bspw. die Aufklarung des Kranken, die Pflicht, sich beruflich fortzubilden, sich uber die fur die Berufspraxis aktuell geltenden Vorschriften zu unterrichten, die Verschwiegenheitspflicht, das Ausstellen von Gutachten und Zeugnissen, die Durchfuhrung von Sprechstunden, die gemeinsame Ausubung der Berufstatigkeit, das