Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Theologie - Praktische Theologie, Note: 1,7, Johannes Gutenberg-Universitat Mainz (Katholisch-Theologische Fakultat), Veranstaltung: Kirchliches Strafrecht, 17 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Wichtigstes Merkmal des Kirchenrechts ist die Zuruckfuhrbarkeit des Rechtes auf die Offenbarung. So behandelt der Codex Iuris Canonici (CIC) kein weltliches Recht, sondern Themenkomplexe und Fragen, die aus dem Glauben und aus der Nachfolge Jesu entspringen und damit gottlichen Ursprung besitzen. Die Katholische Kirche fast in ihren Gesetzestexten also Regelungen zusammen, derer es dringend bedarf, um die Offenbarung mit all ihren Facetten zu schutzen, zu tradieren und zu vitalisieren. Gegenstand dieser Arbeit sind die strafrechtlichen Vorschriften des CIC, die uberschrieben sind mit Straftaten gegen Leben und Freiheit des Menschen." Vereinfachend lassen sich daraus zwei Fragen ableiten: zum Einen, warum die Kirche auch strafrechtliche Bestimmungen benotigt. Diese Frage ist einfach zu beantworten: Das Kirchenrecht hat unter anderem die Aufgabe, das gottliche Werk innerhalb der Welt in den Bereichen, auf die die Kirche Einfluss nehmen kann, zu schutzen und zu verteidigen. Gegebenenfalls macht dies Sanktionen notwendig. Zum Anderen stellt sich die Frage, warum mit dem Leben und der Freiheit des Menschen Werte Einzug in den CIC gefunden haben, die scheinbar nicht in den ureigenen Bereich des Glaubens und der gottlichen Offenbarung fallen. Dieser Frage ist aber entschieden zu widersprechen. Das Leben und die Freiheit eines jeden geborenen oder ungeborenen Menschen ist wichtiger Bestandteil von Gottes Werk. Der Mensch ist die Kronung der gottlichen Schopfung, da er nach dem Vorbild Gottes geschaffen wurde. Ein neues Leben entsteht durch den Akt der Liebe, in dem Gott gegenwartig ist. Dem Menschen wurde durch Gott selbst die Freiheit gegeben, unabhangig zu handeln und frei zu denken. Das humane Leben und die