Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 2,3, Hochschule fur Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (Wirtschaft), Veranstaltung: Personalwirtschaft und Berufliche Bildung, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: 18 Seiten Anhang 236 KB, Abstract: Die Entscheidung, ein Arbeitsverhaltnis aufzulosen, "lost nicht nur Fragen im Hinblick auf die Art und Weise der Beendigung aus," sondern es "erfordert auch eine ordnungsgemasse Abwicklung" der Beendigung des Arbeitsverhaltnisses. Die Trennung von einem Arbeitnehmer erfolgt in der Praxis meistens durch eine Kundigung des Arbeitgebers, wobei auch der Arbeitnehmer das Recht hat, selbst zu kundigen. Bei den Kundigungen unterscheidet man die ordentliche, gem. 620 Abs. 2 - 625 BGB und die ausserordentliche Kundigung, gem. 626 BGB. Unter anderem kann ein Arbeitsverhaltnis auch durch Fristablauf bei einem befristeten Arbeitsvertrag sowie durch den Tod des Arbeitsnehmers zum Ende kommen. Eine weitere und in der Praxis sehr bedeutende Beendigungsmoglichkeit ist der Aufhebungsvertrag (siehe Anhang 01). Denn genauso wie ein Arbeitsverhaltnis durch Abschluss eines Arbeitsvertrages jederzeit begrundet werden kann, ist auch die Beendigung eines Arbeitsverhaltnisses angesichts der Vertragsautonomie moglich. Vor allem die Grossunternehmen, wie beispielsweise die Deutsche Bahn - Unternehmen, die an Beschaftigungsbundnisse der Gewerkschaften gebunden sind - nutzen Aufhebungsvertrage, um Arbeitsverhaltnisse mit Mitarbeitern zu beenden. Spezielle Regelungen der Gewerkschaften zum Schutz der Arbeitnehmer beinhalten das Verbot betriebsbedingter Kundigungen der Unternehmen, die dem Beschaftigungsbundnis angehoren, fur einen festgelegten Zeitraum. Um jedoch in dieser Zeit trotzdem Personal aus betriebsbedingten Grunden weiterhin abbauen zu konnen, werden Aufhebungsvertrage mit den Arbeitnehmern abgeschlossen, die zur Beendigung der Arbeitsverhaltnisse fuhren. .