Dieses historische Buch kann zahlreiche Tippfehler und fehlende Textpassagen aufweisen. Kaufer konnen in der Regel eine kostenlose eingescannte Kopie des originalen Buches vom Verleger herunterladen (ohne Tippfehler). Ohne Indizes. Nicht dargestellt. 1905 edition. Auszug: ...des betreffenden, an und fur sich betrachteten Urteils identisch, derselbe bliebe, ob es mit diesem Charakter behaftet ist oder nicht. Die Sache liegt keineswegs etwa so, wie wir uns den Zusammenhang der Empfindungsinhalte und der darauf bezogenen Gefuhle zu denken pflegen. Zwei Personen haben dieselben Empfindungen, aber sie werden von ihnen im Gefuhl anders beruhrt. Evidenz ist vielmehr nichts anderes als das -Erlebnis- der Wahrheit. Erlebt ist die Wahrheit naturlich in keinem anderen Sinne, als in welchem uberhaupt ein Ideales im realen Akt erlebt sein kann. Mit anderen Worten: Wahrheit ist eine Idee, deren Einzelfall im evidenten Urteil aktuelles Erlebnis ist- (I, 190). l) Urteilsfnnktion, 187 ff. Einleitung in die Philosophie, 2. Aufl., S. 91 ff.--Lehrbuch der Psychologie, 3. Aufl., 122 f. Versuchen wir, uns in diesen etwas mystisch klingenden Ausfuhrungen zurecht zu finden. Bemuhen wir uns, den zugrunde liegenden Gedanken zu erraten und ihn deutlicher darzustellen, als es Husserl vermocht hat. Vielleicht also meint Husserl folgendes: Wir alle fallen gewiss oft Urteile, die wir fur unbedingt wahr halten, an deren Richtigkeit zu zweifeln uns ganz unmoglich ware, sagen wir z. B. das Urteil 2 X 2 = 4. Beflektieren wir nun auf das Gemeinsame in diesen Erlebnissen, so konnen wir die Inhalte dieser Urteile als Wahrheiten bezeichnen. Allen solchen Erlebnissen ist es ja gemeinsam, dass es Urteile sind, an deren Richtigkeit wir nicht zweifeln. Weiter ist ihnen auch das gemeinsam, dass wir den Grund des Nicht-Zweifeln-Konnens nicht in uns, sondern in dem Inhalt der Urteile zu finden glauben. Das