This historic book may have numerous typos and missing text. Purchasers can usually download a free scanned copy of the original book (without typos) from the publisher. Not indexed. Not illustrated. 1791 edition. Excerpt: ...den Weltlichen uberhaupt die Reluitions Befugnis bei, ohne deren Sigenthuncer ins besondere zu erwehnen. Biese Verordnung scheint aber hiebet nur.die sicherere Erreichung der gesezlichen Absicht zum Ziel zu haben; denn die Meinung derselben kann wohl nicht dahin gehen, den Sigenthumern jkr Recht zu benehmen, wenn sie solches nur bin, 'nen de im -entern cht bestimmten 'Zeit gegen den dritten Be, Von den Verbindlichkeiten, welche die todte Hand und die einlosenden Personen wechselseitig zu erfullen haben. Nachdem nunmehro erortert ist, welchen Personen das Einlo sungorecht zustehe, so fuhrt die naturliche Ordnung auf die un tersuchung: was der einlosende, und Hie todte Hand ewaNder zu leisten schuldig sind.., ., ..'-, . ....? Der erste Gegvnftan welcher hier in Betttchtu-g kommt, ist die Erstattung deren von der todten Hand ausgelegten Grw-. bUNgogLloer.. Z vl)..'.' i. i'il.. 'N' ji r'.-., i vi..j.) Um die hiebet eintretende Bestimmungen genau und vollstan, dlg zu fassen, muss man zufolge' des gulifch. und bergM?n Er. iauterungEdiktes vom s1stett -Zkai ti- S. K. -Mjichtsneh. wen? : . '. '. ' 1'.. i, k "Nv, . .?.-z'.'I-'?. ., ', i '..'..-: '...' k. I l i V. Auf die lastige Kontratten, wohin K B.Kauf, und Pfand, schaftsvettrage gehore-. ' . R. Auf unentgzldliche Vertrage und LrwerhuWtM- war, unter z. B. die Schankungen unter Lebendigen-/ d/e TeMnentt-, und andere leztern WiUensverordnungeK zu rechne Md. V/i Auf die uberspannte und simulirte Kontrakten, wohin die . 2. 6. und 11. des g. urld b. Ediktes bemerkte Falle zu rech' nen sind. So viel nun sa die lastige Kontrakten..