Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,7, Leuphana Universitat Luneburg (Fakultat der Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Vollstandige Zitierung uber Fussnoten, daher kein Literaturverzeichnis erforderlich., Abstract: Der Gluckspielmarkt ist ein hoch lukratives, wenn auch recht irrationales Gebilde: Weniger als die Halfte der Einnahmen werden als Gewinn verteilt und die Wahrscheinlichkeit, den Jackpot zu knacken" ist verschwindend gering. Der Gesamtumsatz des deutschen Gluckspielmarkts 2005 betrug 30,5 Milliarden Euro, wobei sich 27% auf den Deutschen Lotto- und Toto-Block (DLTB), 31% auf Spielbanken, 18% auf Geldspielautomaten und 10% auf Sportwetten verteilen. Onlinekasinos, Klassenlotterien, TV-Lotterien und Pferdewetten bewegen sich im einstelligen Prozentbereich (zum Vergleich: der britische Markt weist mit einem Wettvolumen von 70 Milliarden Euro den doppelten Betrag auf). Die Lander organisieren und verwalten im DLTB auf Grundlage des Lottostaatsver-trages (LottoStV) den Lotto- und Totobetrieb. Dabei treffen sie meist als 100%-Tochter der Finanzministerien Gebietsabsprachen (regionale Monopole) und sorgen fur unterschiedliche Preise in den Landern (Preisabsprachen). Diese Absprachen betreffen den Verbraucher in vollem Masse, da er nicht da spielen kann, wo er mochte, sondern in dem Bundesland spielen muss, in dem er wohnt. 23% der Einnahmen werden vom Fiskus zweckgebunden vereinnahmt, wobei dieser Betrag vom Staat wieder fur gesetzlich festgelegte Zwecke ausgegeben werden muss, wie z. B. Sportforderung, Kunstankaufe, Umwelt- oder Jugendprojekte. Weitere 16,7% gehen als Lotteriesteuer in den allgemeinen Landeretat, was den Finanzministern der Lander zwischen den Jahren 1955 und 2005 ca. 20,5 Milliarden Euro eingebracht ha